Rathaus und Amtshaus im Winter
© Stadtverwaltung Ilmenau, Andreas Hartmann

Abgabefrist Innenstadtförderrichtlinie

Die Innenstadt der Stadt Ilmenau ist ein Zentrum zur Kommunikation, zum Verweilen, Einkaufen und Leben. Die Belebung dieses Gebietes ist ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Die Stadt Ilmenau unterstützt daher mit einer finanziellen Förderung ehrenamtliche Vereine und Akteure bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die zur Belebung der Innenstadt beitragen. Außerdem sollen damit auch neue Initiativen und Ideen, die zur Belebung des Gebietes als pulsierendes Herz der Stadt Ilmenau beitragen, Ermutigung und Unterstützung finden. Im Juni 2021 beschloss der Ilmenauer Stadtrat zudem eine einmalige Erhöhung des Förderrahmens von 20.000,00 € auf 40.000,00 € für das Haushaltsjahr 2022.

Um eine gleichmäßige Verteilung der Veranstaltungen und Projekte auf das gesamte Kalenderjahr zu gewährleisten, werden die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zu zwei Terminen im Jahr vergeben. Die Anträge sind daher für das erste Kalenderhalbjahr bis zum 31.01. und für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 31.07. des Haushaltsjahres – ggf. gemeinsam mit den Verwendungs- und Wirksamkeitsnachweisen aus dem Vorjahr – einzureichen.

Anträge auf Förderung für das zweite Halbjahr 2022 sind daher schriftlich bis zum 31.07.2022 an die Stadtverwaltung Ilmenau, Wirtschaftsförderung, Am Markt 7, 98693 Ilmenau zu richten. Die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular sind unter https://www.ilmenau.de/de/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/formulare-und-weiterfuehrende-links/ abrufbar.

Für das erste Halbjahr 2022 wurden durch den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft-, Umwelt- und Verkehr Fördermittel i. H. v. 12.750,00 € genehmigt, wodurch 4 Projekte unterstützt wurden. Somit stehen noch 27.250,00 € für weitere Veranstaltungen und Projekte in diesem Jahr zur Verfügung.

27.06.2022