Rathaus und Amtshaus im Sommer
© Stadtverwaltung Ilmenau / Andreas Hartmann

Wasserwehr Ilmenau

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Um besser auf Hochwasserereignisse vorbereitet zu sein, wird in Ilmenau am Aufbau einer Wasserwehr gearbeitet. Die Stadt mit ihren 16 Ortsteilen ist in den letzten Jahren immer wieder in unterschiedlichen Ausmaßen von Starkregen und Hochwasserereignissen betroffen. Gerade die Ilm, aber auch Bäche wie der Gabelbach, die Schorte, oder in den Ortsteilen die Schobse, Wohlrose und der Wümbach bergen schon immer, insbesondere bei Starkregenereignissen, ein Hochwasserrisiko in sich. Ob vorbeugende Sicherungsmaßnahmen, Gewässer-, Wehr- und Brückenkontrollen, oder frühe Informationen: Damit allen Bürgerinnen und Bürgern im Ernstfall schnell geholfen werden kann, will die Stadt Ilmenau mit der Gründung einer Wasserwehr dem bereits bestehenden Hochwasserrisikomanagement einen weiteren effektiven und autarken Baustein hinzufügen.

Die Einheit soll bereits bei der Ankündigung von Unwettern und Starkregenereignissen folgende Aufgaben übernehmen:

  • Kontrolle gefährdeter Gewässerabschnitte, Gräben, Wehre, Durchlässe, Brücken
  • Beobachtung und Meldung der Wasserstandsentwicklung bei gefährdeten Gewässern, Objekten und Infrastrukturen
  • Vorbereitung von Sandsäcken und Material für die Bevölkerung in den Sandsackdepots
  • Unterstützung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren bei logistischen Arbeiten & im Rahmen von speziellen Orts- und Gewässerkenntnissen

Damit die künftigen Kameraden und Kameradinnen der Wasserwehr gut für Ihre Aufgabe gerüstet sind, werden sie mit Schutz- und Einsatzkleidung ausgestattet und auf ihre Aufgabe durch theoretische sowie praktische Schulungen und Einsatzübungen vorbereitet. Mitglied kann jede Person ab 18 Jahren werden, die die körperlichen Voraussetzungen für den aktiven Einsatz im Wach-und Hilfsdienst erfüllt.

Weil die Mitglieder der Wasserwehr ihre Tätigkeit ehrenamtlich und im Interesse des Gemeinwohls ausführen, erhalten sie in Anerkennung für ihre Tätigkeit jährlich eine symbolische Aufwandsentschädigung. Auch bei der Einberufung in einem Katastrophen- oder Einsatzfall gibt es für die ehrenamtlichen Einsatzkräften neben der Versorgung eine kleine tägliche Aufwandsentschädigung je Einsatztag. Ein solcher Einsatz beginnt mit der Alarmierung der Wasserwehr und endet mit ihrer Ablösung oder mit der Beendigung des Einsatzes durch den kommunalen Einsatzstab.

Nichtselbständige Mitglieder der Wasserwehr erhalten auf Antrag den tatsächlich entstandenen Verdienstausfall ersetzt. Der Verdienstausfall ist durch den Arbeitgeber gegenüber der Gemeinde geltend zu machen. Selbständige erhalten auf Antrag einen Verdienstausfall in Form eines pauschalen Stundensatzes. Weitere Einzelheiten hierzu regelt die Wasserwehrdienstaufwandsentschädigungssatzung.