Ziegenbrunnen Kopfbild
© AnLi

Wahl der Ortsteilbürgermeisterin bzw. des Ortsteilsbürgermeisters in Gräfinau-Angstedt
am 01. November 2026

Am Sonntag, 1. November 2026, wird in Gräfinau-Angstedt eine neue Ortsteilbürgermeisterin bzw. ein neuer Ortsteilbürgermeister gewählt.
Parteien, Wählergruppen und auch Einzelpersonen können einen Wahlvorschlag einreichen. Dafür gelten gesetzliche Voraussetzungen und Fristen.

Amtliche Bekanntmachungen

Wer ist wählbar - wer kann als Ortsteilbürgermeister/in kandidieren?

  • Deutsche oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • seit mindestens 6 Monaten Aufenthalt im Ortsteil (Hauptwohnsitz in Gräfinau-Angstedt)
  • nicht nach §2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen

Was ist zu tun, welche Unterlagen müssen für eine Kandidatur eingereicht werden?

Parteien und Wählergruppen

  • Alle von der Partei oder Wählergruppe aufzustellenden Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck für das Wahlgebiet einberufenen Versammlung von den im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt.
  • Der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung versichern gegenüber dem Wahlleiter an Eides Statt, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgte.
  • Der Wahlvorschlag muss zusätzlich von zehn Wahlberechtigten unterstützt werden. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Ilm-Kreises oder im Stadtrat der Stadt Ilmenau ununterbrochen vertreten sind, müssen zusätzlich 32 Unterstützungsunterschriften tragen.

Einzelbewerber

  • Wahlvorschläge können auch von Einzelbewerbern eingereicht werden.
  • Diese Wahlvorschläge müssen neben der Erklärung des Bewerbers die Unterschriften von mindestens 40 Wahlberechtigten tragen. Diese können frei von den Bewerbern gesammelt werden. Die Unterzeichner müssen mit Nachname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Anschrift in den entsprechenden Formularen erfasst werden und durch diese mit eigenhändiger Unterschrift bestätigt werden.
  • Wahlberechtigte dürfen jeweils nur einen Wahlvorschlag unterstützen, sonst ist die Unterstützungsunterschrift ungültig.

Wichtige Termine

Einreichung der Wahlvorschläge bis spätestens 18. September 2026, 18:00 Uhr
Mängelbeseitigung bis spätestens 28. September 2026, 18:00 Uhr
Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss 29. September 2026
Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Stadt Ilmenau einzureichen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Unterstützungsunterschriften enthält die vollständige amtliche Bekanntmachung.