Studierendenzuschuss

Bei Hauptwohnsitz in Ilmenau gibt's pro Studienjahr 80,00 € zurück!
Wenn sich mehr als 2.000 Studierende mit Hauptwohnsitz in Ilmenau anmelden, werden für jeden 100 € ausgezahlt!!!

Der Studierendenzuschuss wird unabhängig von der Staatsbürgerschaft oder Nationalität gezahlt!

Ausländische Studierende erhalten selbstverständlich auch diesen Zuschuss.

Online-Antrag zum Studierendenzuschuss

Die Online-Antragstellung zum Studierendenzuschuss ist über das Universitätsrechenzentrum möglich:

Durchführungsbestimmungen zur Zahlung des Studierendenzuschusses

  1. Der Studierendenzuschuss wird auf Antrag gezahlt, wenn die Studierenden der Technischen Universität Ilmenau zum Stichtag 31.12. im Zeitraum des betreffenden Winter- und anschließenden Sommersemesters ihren Hauptwohnsitz in Ilmenau oder einem ihrer Ortsteile haben. Das betrifft auch diejenigen Studierenden, die bereits vor ihrem Studium in Ilmenau mit Hauptwohnsitz wohnten und sich für ein Studium in Ilmenau entschieden haben.

  2. Die Antragstellung hat rechtzeitig, bis spätestens zum 31.12. für das betreffende Winter- und folgende Sommersemester zu erfolgen. Verspätet abgegebene Anträge werden nicht mehr bearbeitet. In begründeten Fällen kann der Oberbürgermeister eine Einzelentscheidung herbeiführen.

  3. Bei positiver Entscheidung hat die Auszahlung durch die Stadtverwaltung bis spätestens 28.02. zu erfolgen; bei Einzelentscheidungen spätestens 2 Monate nach der Entscheidung.

  4. Der Antrag auf Zahlung des Studierendenzuschusses muss in allen Punkten vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sein, da sonst keine Bearbeitung durch die Stadtverwaltung Ilmenau erfolgt.

  5. Diese Durchführungsbestimmungen lösen die vom 01.10.2010 ab und treten zum 01.10.2011 in Kraft.

Ilmenau, den 01.10.2011


Gerd-Michael Seeber
Oberbürgermeister