Winterdienst
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Straßenreinigung und Winterdienst

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 15.10.2020 eine neue Straßenreinigungssatzung beschlossen. Diese gilt für die Stadt Ilmenau und ihre 16 Ortsteile. Die bisher noch gültigen Satzungen der eingegliederten Orte treten außer Kraft.

Damit bestehen nun einheitliche Regelungen insbesondere zu Fragen was gereinigt werden muss, von wem zu reinigen ist und in welchem Umfang dies geschehen soll.

So sind beispielsweise Verunreinigungen wie Schmutz und Unrat, wie Papier und aktuell Laub aber auch Gras und Wildkraut auf Straßen und Gehwegen vor den Grundstücken durch die Eigentümer regelmäßig zu entfernen. Dies trifft auch auf nicht ausgebaute Straßen zu. Und in den Bereichen, in denen es keine klassischen Gehwege gibt, ist ein Streifen von mindestens 1,50 m Breite entlang des Grundstückes durch die Anlieger zu betreuen. Dies schließt dann auch vorhandene bewachsene Randstreifen ein, die zu mähen sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Winterdienst. Auch hier regelt die Straßenreinigungssatzung die Aufgaben der Anlieger. Der Grundsatz lautet hier, dass bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen in einer solchen Breite zu räumen sind, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.

Ebenso sind Besonderheiten in der neuen Satzung berücksichtigt, die in einzelnen Ortsteilen bisher anders gehandhabt wurden. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl Anlieger auf der Gehwegseite als auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite zum Winterdienst auf diesen Gehwegen verpflichtet.

In Jahren mit gerader Endziffer müssen Anlieger auf der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite den Winterdienst sicherstellen. Dies gilt übrigens auch für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. In diesen Fällen sollte als Streumaterial vor allem Sand, Splitt und ähnlich abstumpfendes Material zum Einsatz kommen.

Entsprechend der Jahreszeit kommen auf Sie als Eigentümer, Erbbau- oder sonstiger Berechtigter eines Hauses oder Grundstückes besondere Verkehrssicherungspflichten bzw. Aufgaben zu. Bitte informieren Sie sich über die entsprechenden Regelungen der neuen Straßenreinigungssatzung rechtzeitig und umfassend.