Grabsteine
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Sterbefall

Bei einem Sterbefall muss die Todesanzeige spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag erfolgen. Der Todesfall muss im Standesamtbezirk gemeldet werden, in dem er erfolgt ist. Für die Anzeige eines Todesfalls kann ein Bestatter beauftragt werden. Dafür kann ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragt werden oder die Anzeige kann durch die Hinterbliebenen persönlich im Standesamt erfolgen. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde entstehen Gebühren in Höhe von 10,00 €.

Direkter Kontakt

Unterlagen zur Meldung eines Todesfalles

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde Ehegatten
  • Totenschein