Lesetisch Bibliothek
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Benutzung und Service

In Ihrem Online-Benutzerkonto können Sie Daten zu Ihrer Mitgliedschaft einsehen und sich über alle in der Bibliothek Ilmenau vorhandenen Medien und Neuerscheinungen informieren.

Neuanmeldung für Benutzer

Anmeldung für Erwachsene

Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr füllen bitte folgendes Anmeldeformular (PDF) aus und senden es per E-Mail (bibliothek@ilmenau.de) an die Stadtbibliothek zurück. Nach Überweisung der Jahresgebühr werden Ihnen Ihre Zugangsdaten per E-Mail zugesendet.

Anmeldung für Schüler, Studierende und Auszubildende ab 18 Jahre

Schüler, Studierende und Auszubildende mit gültigem Nachweis füllen bitte folgendes Anmeldeformular (PDF) aus und senden es per E-Mail (bibliothek@ilmenau.de) an die Stadtbibliothek zurück. Nach Überweisung der Jahresgebühr (unter 18 Jahre ist die Mitgliedschaft kostenfrei) werden Ihnen Ihre Zugangsdaten per E-Mail zugesendet.

I. Allgemeines
Die Bibliothek ist eine der Allgemeinheit dienende Kultureinrichtung der Stadt Ilmenau mit der Aufgabe, Bücher, Zeitschriften, Tonträger und sonstige Medien der Bevölkerung zu Zwecken der Information, der allgemeinen schulischen und beruflichen Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung zugänglich zu machen.

II. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang an derselben bekannt gemacht und in der Tagespresse veröffentlicht.

III. Anmeldung

    1. Alle Benutzer erhalten zur Benutzung der Bibliothek einen Benutzerausweis, dieser ist nicht übertragbar. Bei der Anmeldung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) vorzulegen. Minderjährige bedürfen zur Anmeldung der schriftlichen Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter, dessen Personalausweis muss bei der Anmeldung vorliegen.
    2. Zugleich haben sich die Benutzer durch Unterschrift uneingeschränkt zum Schadenersatz zu verpflichten, für den Fall, dass die übergebenen Gegenstände nicht oder nicht ordnungsgemäß der Bibliothek zurückübergeben werden. Durch diese Unterschrift wird weiterhin die Kenntnis dieser Benutzungsordnung bestätigt.
    3. Wohnungsänderung und der Verlust des Benutzerausweises sind der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen.
    4. Für Internetbenutzer gelten gesonderte Regelungen, diese werden durch Unterschrift der Nutzerbedingungen anerkannt.

IV. Ausleihe

    1. Die Ausleihe ist gebührenfrei.
    2. Zu jeder Ausleihe bzw. Rückgabe von Büchern und anderen Medien ist der Benutzerausweis vorzulegen. Ein Weiterverleihen der Medien ist nicht statthaft.
    3. Auszuleihende Bücher können gegen die Entrichtung einer Gebühr vorbestellt werden.
       

V. Leihfrist

    1. Die Leihfrist der Bücher beträgt vier Wochen, für alle anderen Medien eine Woche.
    2. Die Leihfrist kann verlängert werden, wenn ausgeliehene Medien nicht vorbestellt sind. Verlängerungen sind in der Regel zweimal möglich.
    3. Die Benutzer können Kopien von Bibliotheksgut anfertigen, wenn der Zustand der Medien und die urheberrechtlichen Bestimmungen dies erlauben. Die Bibliothek haftet nicht für missbräuchliche Handlungen.

VI. Gebühren

  1. Jahresbenutzungsgebühr:
    a)Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei
    b)Schüler und Studierende ab dem vollendetem 18. Lebensjahr 6,00 Euro
    c)Erwachsene ab dem vollendetem 18. Lebensjahr 12,00Euro
  2. Für die Überschreitung der Leihfrist, ohne dass es einer Mahnung bedarf, werden Säumniszuschläge erhoben.
 

3. Säumniszuschläge für das Überschreiten der Leihfrist ab dem 2. Tag betragen pro entliehenem Medium/Tag:

    a) für Erwachsene 0,20 Euro
    b) für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,10 Euro
  4. Sonstige kostenpflichtige Leistungen:  
    a) Ersatzausweis   2,50 Euro
    b)Vorbestellung   1,00 Euro
    c)Ausleihe eines Tolino-E-Book-Readers (vier Wochen)   5,00 Euro
    d)Einarbeitungsgebühr:
    Für die erforderliche Einarbeitung eines Ersatzexemplares bei Verlust oder starker Beschädigung wird eine Gebühr erhoben:
    • für ein identisches Ersatzexemplar  2,50 Euro
    • für jedes andere Ersatzexemplar  4,00 Euro
    e)Fernleihe   2,00 Euro
    f)Literaturzusammenstellung und Internetrecherche entsprechend dem Zeitaufwand pro Stunde 

 

VII. Beschädigung und Verlust

    1. Alle Benutzer sind verpflichtet, die Bücher und anderen Medien schonend zu behandeln. Jede Beschädigung - auch Unterstreichungen und Anmerkungen gelten als solche - und jeder Verlust verpflichtet zu Schadenersatz in der Höhe des Wiederbeschaffungspreises.
    2. Bis zur Erfüllung der Ersatzpflicht kann der Benutzer keine Bücher und andere Medien entleihen. Wird eine entliehene Medieneinheit trotz einmaliger schriftlicher Aufforderung nicht zurückgegeben, kann statt der Herausgabe sofort Schadenersatz in voller Höhe verlangt werden. Zusätzlich sind die entstandenen Säumniszuschläge zu entrichten.

VIII. Hausordnung

    1. Die Benutzer haben sich während ihres Aufenthaltes in der Bibliothek so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden und der Bibliotheksbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
    2. Rauchen, Essen und Trinken ist in den Bibliotheksräumen nicht gestattet. Die Besucher der Bibliothek haben sich so zu verhalten, dass Schäden am Gebäude und der Einrichtung ausgeschlossen werden.
    3. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
    4. Taschen und ggf. Garderobe sind in den dafür vorgesehenen Schränken einzuschließen. Die Mitarbeiter der Bibliothek sind in den Bibliotheksräumen berechtigt, sich den Inhalt von Mappen, Taschen und ähnlichen Behältnissen zeigen zu lassen.
    5. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bibliothek keine Haftung.
    6. Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bibliothek oder das von ihm beauftragte Personal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

IX. Ausschluss
Wer erheblich oder wiederholt gegen diese Ordnung verstößt, kann von der Bibliotheksbenutzung ganz oder zeitweilig ausgeschlossen werden. Dies erfolgt durch die Einziehung des Benutzerausweises.

X. Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

Sie findet Anwendung für die Einrichtungen
- Bahnhofstraße 7,
- Obere Marktstraße 1, Ortsteil Gehren
- Ratsstraße 9, Ortsteil Langewiesen

Die Benutzungsordnung der Bibliothek Gehren vom 23. Mai 2006 und die Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Langewiesen vom 01. Januar 2003 werden hiermit aufgehoben.

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister

- Anlage zur Benutzungsordnung der Bibliothek -

Die Bibliothek Ilmenau ermöglicht ihren Benutzern den Zugang zu externen elektronischen Diensten. Die Nutzung dieser Dienste unterliegt den Regelungen dieser Benutzungshinweise und der Benutzungsordnung der Bibliothek Ilmenau. Mit der Unterschrift auf der Anmeldeliste wird die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Regelungen bestätigt.

Allgemeines

Externe elektronische Dienste sind Angebote Dritter, die in den Räumlichkeiten der Bibliothek Ilmenau von den Benutzern über Datenleitungen genutzt werden können. Dazu zählen der Internetzugang sowie auch Zugänge zu anderen kommerziellen Dienstanbietern. Für die Nutzung dieser Dienste ist ein gültiger Benutzerausweis in Verbindung mit dem Personalausweis erforderlich. Das Mindestalter für die Benutzung der Internet-Computer beträgt 14 Jahre. Minderjährige können nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten diese Dienste nutzen.

Die Gesamtbenutzungszeit ist auf 2 Stunden pro Person und Woche beschränkt. Es kann nur ein Termin täglich (Dauer 0,5 Stunde) wahrgenommen werden. Nach Ablauf dieser Zeit ist der Internetplatz unaufgefordert zu verlassen. Maßgeblich sind die in der Anmeldeliste eingetragenen Zeiten. Die Bibliothek Ilmenau ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge abgerufen werden. Für die Funktionsfähigkeit der Leitungen und Computer gibt es keine Gewähr.

Die Bibliothek Ilmenau macht darauf aufmerksam, dass insbesondere im Internet Daten ungesichert übermittelt werden. Bedenken Sie dies, wenn Sie Dienste nutzen wollen, bei denen persönliche Daten, Kreditkarteninformationen oder Passwörter abgefragt werden. Das Ein- bzw. Ausschalten der technischen Geräte (Rechner, Monitor, Drucker) erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter der Bibliothek. Bei Störungen des normalen Betriebs ist das Bibliothekspersonal unverzüglich zu informieren.

Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Download von Dokumenten und Dateien

Mitgebrachte oder aus Online-Diensten heruntergeladene Software oder Daten dürfen auf den Rechnern der Bibliothek Ilmenau weder installiert noch ausgeführt werden. Das Kopieren kostenlos verfügbarer und nicht urheberrechtlich geschützter Dokumente und Dateien aus dem Internet auf mitgebrachte private Wechseldatenträger (z.B. USB-Sticks) ist nach Rücksprache mit den Bibliotheksmitarbeitern in Ausnahmefällen möglich. Die Nutzung privater Speichermedien ohne vorherige Genehmigung seitens der Bibliotheksmitarbeiter ist grundsätzlich untersagt! Die Bibliothek Ilmenau ist nicht verantwortlich für die Qualität, Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Dateien. In jedem Fall wird vor der weiteren Verwendung der Einsatz aktueller Virenschutzprogramme empfohlen.

Verhaltensregeln bei der Nutzung externer Online-Dienste

Alle Online-Dienste basieren auf dem Prinzip eines partnerschaftlichen Umgangs miteinander. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung von öffentlichen Diskussionsforen, Gästebüchern oder Newsgroups. Bei der Nutzung der Rechner und Zugänge der Bibliothek Ilmenau ist es untersagt, Nachrichten oder Beiträge zu versenden, deren Inhalt rechtswidrig oder beleidigend ist oder kommerzielle Werbung darstellt. Die Bibliothek Ilmenau behält sich vor, das Aufrufen und Abspeichern bestimmter Bereiche zu untersagen. Beitrage für Gästebücher, Newsgroups oder Diskussionsforen müssen sich am Inhalt und Spektrum des jeweiligen Forums orientieren. Bei Missachtung dieser Verhaltensregeln behält sich die Bibliothek Ilmenau vor, den Schreibzugriff auf öffentliche Foren (also die Möglichkeit, Beiträge zu verfassen und abzuschicken) einzuschränken.

Ilmenau, den 01.03.2017

Fragen & Antworten

Zur Anmeldung in der Bibliothek benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis). Jeder Nutzer, der das 6. Lebensjahr vollendet hat, erhält bei der Anmeldung einen Benutzerausweis. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung ihres gesetzlichen Vertreters. Falls der gesetzliche Vertreter keine Möglichkeit hat, mit dem Kind oder Jugendlichen in die Bibliothek zu kommen, gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer schriftlichen Einwilligung auf der Berechtigungskarte, die in der Bibliothek erhältlich ist. 

Seit 2017 erhebt die Stadtbibliothek Ilmenau eine Jahresgebühr. Eine Mitgliedschaft gilt immer für 365 Tage, anschließend wird die Jahresgebühr erneut fällig, um die Mitgliedschaft zu verlängern und alle Angebote der Bibliotheken weiterhin nutzen zu können.

Ausländische Nutzer bedürfen einer amtlichen Einwohnermeldebescheinigung der Stadt Ilmenau.
Externe Nutzer können sich über das Anmeldeformular und per Überweisung der Jahresgebühr anmelden.

Die Ausleihe aller Medien ist nach Entrichtung der Jahresgebühr gebührenfrei. Die Höhe der Jahresgebühr ist gestaffelt nach dem Alter. Die genauen Kosten entnehmen Sie in folgender Tabelle:

1. Jahresbenutzungsgebühr:
  a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei
  b) Schüler und Studierende ab dem vollendetem 18. Lebensjahr 6,00 Euro
  c) Erwachsene ab dem vollendetem 18. Lebensjahr 12,00 Euro
2. Für die Überschreitung der Leihfrist, ohne dass es einer Mahnung bedarf, werden Säumniszuschläge erhoben.
3. Säumniszuschläge für das Überschreiten der Leihfrist ab dem 2. Tag betragen pro entliehenem Medium/Tag:
  a) für Erwachsene 0,20 Euro
  b) für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,10 Euro
4. Sonstige kostenpflichtige Leistungen:  
  a) Ersatzausweis   2,50 Euro
  b) Vorbestellung   1,00 Euro
  c) Ausleihe eines Tolino-E-Book-Readers (vier Wochen)   5,00 Euro
  d) Einarbeitungsgebühr
    Für die erforderliche Einarbeitung eines Ersatzexemplares bei Verlust oder starker Beschädigung wird eine Gebühr erhoben:
    • für ein identisches Ersatzexemplar  2,50 Euro
    • für jedes andere Ersatzexemplar  4,00 Euro
  e) Fernleihe   2,00 Euro
  f) Literaturzusammenstellung und Internetrecherche entsprechend dem Zeitaufwand pro Stunde 

Die Zahl der entliehenen Medien ist auf 30 Stück beschränkt. Dabei spielt es aber keine Rolle, wie viel von jeder Medienart entliehen wird.

Bücher können für die Dauer von vier Wochen entliehen werden.

CDs, DVDs, Videos, CD-ROMs, Zeitschriften, Hörbücher (alle Formate), Spiele und Tonie-Figuren können eine Woche entliehen werden.

Bei allen Medien gilt dazu nach Ablauf der Ausleihfrist eine Kulanzzeit von zwei Öffnungstagen.

Die Verlängerung ist telefonisch, vor Ort und über das Online-Benutzerkonto möglich. Alle Medien sind, wenn keine Vorbestellung vorliegt, bis zu zweimal verlängerbar.

Bei Überschreitung der Ausleihfrist entstehen Ihnen Gebühren, die in der Benutzungsordnung (siehe oben auf dieser Seite) festgelegt sind. Die Gebühren belaufen sich derzeit pro Medium/Tag auf 0,20 EUR (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0,10 EUR). Bei Verlust oder Beschädigung eines Medium ist für gleichwertigen, identischen Ersatz zu sorgen.

Die Rückgabe von Medien durch andere Personen ist immer möglich.
Die Ausleihe von Medien durch andere Personen ist allerdings nicht möglich, da der Ausweis nicht übertragbar ist.