Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Wenn Sie
- Informationen, persönliche Unterstützung, Rat und Hilfe brauchen,
- Vorschläge zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben
dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Reif.
Katrin Reif - Gleichstellungsbeauftragte
Stadtbibliothek Ilmenau
(An der Musikschule)
Bahnhofstraße 7
98693 Ilmenau
Zusätzlich zu den üblichen Bürozeiten in der Stadtverwaltung Ilmenau erreichen Sie mich persönlich an jedem letzten Montag im Monat in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr in den Räumen des Frauen- und Familienzentrums (FFZ) Ilmenau, Wetzlarer Platz 2. Fällt dieser letzte Montag auf einen Feiertag, entfällt dieser Sprechtag.
Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten umfasst u.a. folgende Aufgaben:
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Durchsetzung des im Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 und der Landesverfassung Art.2 Abs. 2 sowie im Thüringer Gleichstellungsgesetz festgeschriebenen Auftrages zur Schaffung von Verhältnissen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
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Kommunale Ansprechpartnerin für die Gleichstellungsarbeit in der Stadt Ilmenau insbesondere durch Unterstützung von Frauengruppen, -verbänden und -vereinen
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Kontakte zu und Mitarbeit in allen gleichstellungsrelevanten Gremien auf Kreis-, Landes- und Bundesebene
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Kooperationspartnerin im Netzwerk gegen häusliche Gewalt des Ilm-Kreises
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Ansprechpartnerin für Familien der Stadt Ilmenau und Überreichung des Begrüßungspaketes für Neugeborene der Stadt Ilmenau
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Ansprechpartnerin für besondere Alters- und Ehejubiläen von Ilmenauer Bürgerinnen und Bürgern
Im Mai 1957 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts. Am 1. Juli 1958 trat es in Kraft. Laut Artikel 3 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen seither gleichberechtigt.
Gleichstellung der Geschlechter (englisch: „Gender Equality“) ist der Prozess tatsächlicher Gleichstellung von Geschlechtern bzw. Geschlechtsidentitäten in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihr persönliches und berufliches Entfaltungspotential in einer Gesellschaft (Chancengleichheit). Gleichstellung als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit führt zu einer gleichen Teilhabe an persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Damit schafft Gleichstellung der Geschlechter auch die Freiheit und den gesellschaftlichen Raum, individuelle Lebensentwürfe zu realisieren.
Statt der älteren Bezeichnung Gleichstellung von Frau und Mann wird in jüngerer Zeit der neutralere Ausdruck Gleichstellung der Geschlechter bevorzugt. Damit soll auf den gleichberechtigten Anspruch auf Gleichheit von Männern, Frauen und diversgeschlechtlichen Menschen verwiesen werden.
Die Geschichte der Gleichstellung ist verknüpft mit der Geschichte der Gleichberechtigung. Ihr Beginn wird oft mit der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin von Olympe de Gouges im Jahr 1791 gleichgesetzt.Insofern, als Gleichstellungspolitik im Grunde genommen auf der Gleichberechtigung aufbaut , kann der Beginn ihrer Geschichte aber zum Beispiel auch mit dem Frauenwahlrecht (D: 1918) gleichgesetzt werden. Gleichstellungspolitik ist in dieser Sichtweise ein Thema des 20. und 21. Jahrhunderts.Gleichstellungspolitik ist in ihrer ersten Phase zunächst die Geschichte der Frauenbewegung, die mit dem Feminismus der 1960er Jahre erstmals über das ursprüngliche Ziel der juristischen Gleichberechtigung hinausgeht. Gleichstellungspolitik ist in dieser Zeit eine Politik der Frauenförderung, nicht so sehr eine Politik der Gleichstellung beider Geschlechter im eigentlichen Sinn des Wortes.Seit den 1990er Jahren existieren gleichstellungspolitische Institutionen und Initiativen, die auf die Gleichstellung in Bereichen der von Männern wahrgenommenen Benachteiligungen abzielen.
Gleichstellungspolitik ist in Deutschland im Arbeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Die Bundesregierung veröffentlicht einmal pro Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zur Darstellung der allgemeinen Gleichstellungssituation zwischen Männern und Frauen. Der erste Bericht wurde im Sommer 2011 veröffentlicht. Der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wurde im Juli 2017 veröffentlicht. Er enthält neben der Analyse der Gleichstellungssituation in Deutschland eine Reihe von Empfehlungen in insgesamt vierzehn Themenfeldern.Siehe auch: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.(Quelle:Wikipedia)
Die Stadt Ilmenau möchte für alle Neugeborenen, deren Mütter mit Hauptwohnsitz in Ilmenau oder seinen Ortsteilen wohnen, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100€ sowie ein kleines Präsent als Willkommensgruß übergeben. Alle frischgebackenen Eltern aus Ilmenau können sich bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ilmenau, Frau Reif, melden, um den Werdegang zum Erhalt des Begrüßungsgeldes zu erfahren. Selbstverständlich haben sie auch die Möglichkeit, zu den Sprechzeiten bei Frau Reif persönlich vorzusprechen.
Bereits seit Beginn des Jahres 1994 zahlt die Stadt Ilmenau für jedes neugeborene Kind mit Hauptwohnsitz in Ilmenau ein einmaliges Begrüßungsgeld. Mit Beginn des Jahres 2016 wurde die Höhe des städtischen Begrüßungsgeldes für Neugeborene Ilmenauerinnen und Ilmenauer auf 100€ festgelegt. Wurde das Begrüßungsgeld zu Beginn noch direkt nach der Entbindung in der Klinik an die Mutter des Neugeborenen übergeben, erfolgt nunmehr die Auszahlung, bzw. die Beantragung der Überweisung des Begrüßungsgeldes im Büro der Gleichstellungsbeauftragten.
Liebe Eltern, die Stadt Ilmenau freut sich auch weiterhin über jeden Neuzuwachs und hält an der Tradition der Überreichung des Begrüßungspaketes fest.
Mit Beginn der Corona-Pandemie haben wir unseren Service zum Erhalt des städtischen Begrüßungsgeldes für Neugeborene umgestellt. Alle Eltern werden wenige Tage nach der Geburt ihres Kindes angeschrieben mit der gleichzeitigen Übersendung eines kleinen Begrüßungsgeschenkes, Informationsmaterialien und einem Antrag zur Überweisung des Begrüßungsgeldes. Nach Rücksendung des ausgefüllten Antrages wird das Begrüßungsgeld kontaklos per Überweisung ausgezahlt. Rückfragen per Telefon oder per Mail sind jederzeit möglich.
Bleiben Sie bis dahin gesund!
Zusammen mit dem Begrüßungsgeld wird den Eltern ein Begrüßungspaket überreicht. Dieses beinhaltet:
- Informationsmaterial zu Kindertageseinrichtungen in der Stadt und Anmelderegularien
- Sachgeschenk für das neugeborene Kind mit dem Logo "Ilmenau Himmelblau"
- selbstgefertigte und von den Frauen des Regenbogen e.V. bereitgestellte Babysöckchen
- neu ab 2021 ein Gutschein für die Teilnahme an einer Baum-Pflanz-Aktion im Ilmenauer Stadtwald https://www.ilmenau.de/de/buergerservice/aktuelles/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/ilmenauer-zukunftswald-waechst-weiter/
Das Begrüßungspaket erfreut sich großer Beliebtheit bei den jungen Eltern und wird dankbar angenommen.
Zum Schutz der Bevölkerung wird aktuell vorab geprüft, ob persönliche Besuche durch den Oberbürgermeister oder dessen Beauftragte stattfinden können. Sofern nichts entgegen steht, wird der Oberbürgermeister oder eine Vertretung der Stadtspitze die Glückwünsche zu Alters-und Ehejubiläen persönlich übermitteln.
Bürgerinnen und Bürgern, die das 90. sowie jedes weitere Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Glückwünsche des Oberbürgermeisters der Stadt Ilmenau. Auch bei Diamantener (60. Hochzeitstag), Eiserner Hochzeit (65. Hochzeitstag) sowie beim 70. Hochzeitstag werden Glückwünsche übermittelt. Wer ein solches Jubiläum begeht, kann sich bereits im Vorfeld gerne melden und die Details zu einem persönlichen Besuch absprechen.
Hinweise zu besonderen Ehejubiläen werden gerne entgegen genommen, da nicht alle Ehedaten digital in der Stadtverwaltung vorliegen. Sprechen Sie uns gerne an !
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu bitte an:
Gleichstellungsbeauftragte
Frau Katrin Reif
Tel.: +49 3677 600-347 oder an das
Büro des Oberbürgermeisters
Frau Leonie Kraft
Tel.: +49 3677 600-128