Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Flächennutzungsplan der Stadt Ilmenau

Der vom Stadtrat der Stadt Ilmenau am 14.09.2017, Beschluss-Nr. 381/35/17, festgestellte Flächennutzungsplan der Stadt Ilmenau in der Fassung vom 14. September 2017 wurde mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 27.10.2017 auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung des Baugesetzbuchs vom 23.09.2004 (BGBl. I, S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 (3) des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, 2017, S. 2808) genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Der Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurden, werden ab sofort während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Ilmenau, Topfmarkt 10, Planungsabteilung, Zimmer 232, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt. Weiterhin werden der Flächennutzungsplan und die dazugehörige Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung unter www.ilmenau.de – Bürgerinfo – Rathaus – Informationen der Stadtverwaltung – Bauamt – Stadtplanung veröffentlicht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Ilmenau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


G.-M. Seeber
Oberbürgermeister


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Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau vom 30.Juli 2021

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Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Ilmenau