Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 der Stadt Ilmenau „Erholungsgebiet am Rosenkopf“ im Ortsteil Stützerbach

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 24.04.2025 den Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 „Erholungsgebiet am Rosenkopf“ im Ortsteil Stützerbach gefasst.

Im Einzelnen wurde beschlossen :

  1. Für den Bereich des in der Anlage beigefügten Lageplans wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Ilmenau "Erholungsgebiet am Rosenkopf" aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke :

          Gemarkung Stützerbach, Flur 1

80 (teilw.)

Gemarkung Stützerbach, Flur 2

52 (teilw.)

 Gemarkung Stützerbach, Flur 15

47, 48, 49, 50/1, 50/2, 50/3, 51, 52/1, 52/3, 52/4, 53, 54/1, 54/2, 55, 56, 57/1, 57/2, 58/1, 58/2, 59, 60/1, 60/2, 61/1, 61/2, 62, 63, 65, 66, 67/1, 67/2, 67/3, 67/4, 68/1, 68/2, 68/3, 69, 70, 71, 72, 73, 74/1, 74/2, 75/1, 75/2, 76/2, 76/3, 76/4, 77/1, 77/2, 78/1, 78/2, 79, 80, 81/3, 81/4, 82/1, 82/2, 82/3, 83/1, 83/3, 83/4, 83/5, 83/6, 84/2, 84/3, 84/4, 84/5, 85/1, 85/2, 85/3, 86/1, 86/2, 86/3, 87/1, 87/2, 87/3, 87/4, 87/5, 88/1, 88/2, 88/3, 88/4, 89/1, 89/2, 89/3, 89/4, 90/1, 90/2, 90/3, 90/4, 91/1, 91/2, 91/3, 92/1, 92/2, 92/3, 92/4, 92/5, 92/6, 93/1, 93/3, 93/4, 93/5, 93/6, 154, 158/1, 158/2, 159/1, 159/3, 159/4, 159/5, 159/6, 159/7, 159/8, 160/1, 160/2, 160/3, 160/4, 161/1, 161/2, 161/3, 161/4, 161/5, 161/6, 161/7, 162, 145/2 (teilw.), 155 (teilw.), 156 (teilw.) 157 (teilw.), 164 (teilw).

  1.  
  2. Ziel der Planung ist die Bestandssicherung des Gebietes. Mit der Planung sollen die planungsrechtliche Zulässigkeit für Wochenend- und Ferienhäuser sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.
  3. Ein wirksamer Flächennutzungsplan liegt für den Ortsteil Stützerbach nicht vor. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt daher als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Flächennutzungsplans der Stadt Ilmenau auf die Gemarkungen der neuen Ortsteile wurde gefasst. Die geplante Flächenausweisung des Bebauungsplans ist in den Flächennutzungsplan zu übernehmen.

  4. Die Planungshoheit obliegt der Stadt Ilmenau. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Ilmenau 'Erholungsgebiet am Rosenkopf' (ohne Maßstab)
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Ilmenau 'Erholungsgebiet am Rosenkopf' (ohne Maßstab)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Der Bescluss zur Einleitung des Planverfahrens wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister