Blick vom Hochhausdach Richtung Nord-West
© Stadtverwaltung Ilmenau

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Steuern und ist eine der größten Einnahmequellen der Gemeinden. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen, Sportanlagen und Kindertageseinrichtungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert gegen das Grundgesetz verstößt und forderte eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019. Das Gesetzgebungsverfahren wurde im November 2019 abgeschlossen.

Was bedeutet das für die Bürger als Steuerpflichtige?

Grundsätzlich muss im Jahr 2022 für jede wirtschaftliche Einheit, die Ihnen gehört, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgegeben werden.
Zuständig für die Feststellung des Grundsteuerwertes und die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages sowie die Bearbeitung der Erklärungen der Steuerpflichtigen ist die Finanzverwaltung bzw. das jeweilige Finanzamt.

Die Finanzverwaltung hat dazu im April 2022 ein Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer versendet. Das Schreiben enthält Vorgaben, die durch die Steuerpflichtigen eingehalten werden sollten, um mögliche Probleme bei der Bewertung zu vermeiden. Hat der Betroffene das Schreiben nicht erhalten, muss er sich an das zuständige Finanzamt wenden.

Zur Neubewertung der Grundstücke müssen die Grundstückseigentümer ihre Feststellungserklärung  elektronisch (Papierform nur in Ausnahmefällen zulässig) an ihr zuständiges Finanzamt übermitteln. Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist bis zum 31. Januar 2023 verlängert worden.

Das Finanzamt ermittelt daraus den neuen Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag für jedes Grundstück. Der Grundsteuermessbetrag dient als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer, die durch die zuständige Gemeinde festgesetzt wird.

Hierbei wird der Grundsteuermessbetrag mit dem gültigen Hebesatz der Gemeinde multipliziert und somit die Grundsteuer errechnet.

Unklar ist somit noch die zukünftige Höhe der Grundsteuer für die Steuerpflichtigen ab dem Jahr 2025. Die Stadt Ilmenau beabsichtigt hierbei, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B so festgelegt werden sollen, dass für die Bürger keine wesentliche Mehrbelastung entsteht.

Die Festsetzung der Grundsteuer soll bis Ende 2024 durch die Gemeinden erfolgen.
Die Steuerpflichtigen müssen die neue Grundsteuer dann aber erst ab 2025 an die Gemeinden zahlen.

Haben Sie noch Fragen zur Grundsteuerreform?

Fragen zur Grundsteuerreform richten Sie bitte an grundsteuer@tfm.thueringen.de. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich über die FAQ auf http://grundsteuer.thueringen.de. In Einzelfällen erhalten Sie eine direkte Antwort per E-Mail.

Zusätzliche Informationen

Finanzamt

Fragen zur Grundsteuer können Sie auch zu den üblichen Sprechzeiten der Finanzämter (siehe Kontaktkarte des Finanzamtes Ilmenau) unter der Hotline 0361 573638 780 stellen. Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter nicht die Funktion der Beraterschaft ersetzen dürfen.

Finanzamt Ilmenau

Wallgraben 1
98693 Ilmenau

Grundsteuer-Hotline 0361 57 3638 780
(montags bis freitags ab 8 Uhr)

Telefonauskunft: 0361 573638-900

0361 573638-000

Warum ist die rechtzeitige Abgabe der Steueranmeldungen für die Kommunen so wichtig?

Die Abgabefrist für die Erklärungen zur neuen Grundsteuer wurde bis zum 31.01.2023 verlängert.
Erst wenn die Grundstückseigentümer ihre Erklärungen abgegeben haben, können die Finanzämter die jeweiligen Grundsteuermessbeträge berechnen, die den Kommunen dann als Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer dienen.
Wenn Erklärungen nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben werden, hat das zur Folge, dass diese Grundsteuermessbeträge von den Finanzämtern geschätzt werden müssen und die Gemeinden keine verlässliche Grundlage zur Ermittlung der neuen Hebesätze haben.
Wir möchten Sie deshalb um die pünktliche Abgabe der Erklärungen bitten.

18.01.2023