Information an alle Grundsteuerpflichtigen
zur verzögerten Bearbeitungszeit von Grundstücksverkäufen/ -käufen/ -umschreibungen
In den vergangenen Monaten kam es häufig zu Fragen und Unklarheiten bei der Grundsteuerfestsetzung, wenn Grundstücke bzw. Gebäude verkauft wurden.
Deshalb möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Finanzamt schreibt die betroffenen Grundstücke dem neuen Eigentümer nach der Eintragung ins Grundbuch und Prüfung des Sachverhaltes zu.
Durch die Arbeiten zur Grundsteuerreform kam es in der letzten Zeit bei den Finanzämtern zu einem erheblichen Mehraufwand, der zu zeitlichen Verzögerungen bei der Abarbeitung der aktuellen Grundsteuerfälle geführt hat.
Einheitswertbescheide sowie Grundsteuermessbescheide wurden teilweise erst ein Jahr nach dem Grundstücksverkauf erlassen und der Stadt Ilmenau zur weiteren Bearbeitung zugesendet.
Diese Bescheide sind aber für die Gemeinde Grundlage zur Festsetzung der Grundsteuer auf den neuen Eigentümer.
Für die Betroffenen gilt: Die Grundsteuer wird gemäß § 27 Absatz 1 Grundsteuergesetz für das Kalenderjahr festgesetzt. Das heißt, wer am 01.01. des jeweiligen Jahres Eigentümer eines Grundstückes ist, ist für das gesamte Kalenderjahr grundsteuerpflichtig.
Die Stadt darf ohne Grundlagenbescheid vom Finanzamt nicht auf die neuen Eigentümer umschreiben.
Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass die Grundsteuerzahlungen bis zum Erlass eines neuen Grundlagenbescheides weiterhin vom Alteigentümer erfolgen, damit keine Mahn- und Beitreibungskosten entstehen.
Bei Fragen zum Bearbeitungsstand der Umschreibungen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt unter der Telefonnummer: 0361 573638-250.
Für Fragen zum Grundsteuerbescheid steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Ilmenau unter den Telefonnummern: 03677 600-119 bzw. 600-935 sowie unter der E-Mail steuern@ilmenau.de zur Verfügung.
Vielen Dank für ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Finanzen