Ansicht Rathaus und Amtshaus
© Stadtverwaltung Ilmenau

Öffnung der Kultur- und Freizeiteinrichtungen in der Stadt Ilmenau

Die Pandemiesituation im Ilm-Kreis und in der Stadt Ilmenau zeigt derzeit eine sehr erfreuliche Entwicklung. Der 7-Tage-Inzidenzwert der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner hat am vergangenen Wochenende die 100er-Marke unterschritten, seit dem 03.06. greift damit die Bundesnotbremse nicht mehr.

Die Bestimmungen der am 02.06.2021 in Kraft getretenen Thüringer Landesverordnung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie erlauben deshalb die Öffnung verschiedener Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Die Bedingungen, die für die Nutzung gelten, sind abhängig vom 7-Tage-Inzidenzwert. Für die stufenweise Öffnung wurden die Schwellenwerte 100, 50 und 35 festgesetzt. Der aktuelle Wert liegt (ermittelt am 03.06.2021, 00:00 Uhr) liegt bei 48,9. Die Entwicklung zeigt einen bislang stetigen Rückgang, jedoch muss beobachtet werden, ob dieser Trend stabil bleibt.

Aktuell gelten die Öffnungsbedingungen, bzw. Voraussetzungen für einen Inzidenzwert zwischen 100 und 50. Erst wenn der Inzidenzwert über weitere 5 aufeinanderfolgende Werktage stabil unter 50 bleibt, gelten am übernächsten Tag weitere Lockerungen. Dann kann unter den Bedingungen geöffnet werden, die für Werte zwischen 50 und 35 festgesetzt sind.

Unter Einhaltung der Vorgaben für Inzidenzwerte zwischen 100 und 50 können nun das Freibad im Hammergrund, die Rennschlittenbahn „Wolfram Fiedler“, die Ilmenau-Information sowie die weiteren städtischen Tourist-Informationen, Museen und kommunalen Sportstätten wieder Besucher empfangen. Generell gilt in allen Einrichtungen die Beachtung der Hygiene- und Abstandregeln. In Innenräumen sowie in Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann besteht die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken.

Die entsprechenden Einrichtungen und die für sie geltenden Bedingungen sind nachfolgend  aufgeführt.

Freibad Pilz

Freibad im Hammergrund – geöffnet ab 05.06.2021 (wetterabhängige Einschränkungen möglich)

  • freier Zutritt ohne Test-, Impfungs- oder Genesungsnachweis
  • Begrenzung der Personenzahl auf maximal 800 Besucher gleichzeitig
  • Auf der Internetseite ilmenau.de/freibad kann demnächst wieder die die Zahl der sich aktuell im Bad befindlichen Besucher eingesehen werden. Die bekannte Ampel zeigt in grün, gelb und rot den Status der Auslastung bis hin zur Kapazitätsgrenze an.
Rennschlittenbahn Wolfram Fiedler
Rennschlittenbahn „Wolfram Fiedler“ – geöffnet ab 05.06.2021
  • freier Zutritt ohne Test-, Impfungs- oder Genesungsnachweis
  • Voranmeldung für Gruppen ab 5 Personen; Telefon: 03677 202-726, E-Mail: rsb@ilmenau.de
  • Aufgrund der zur Verfügung stehenden Ausrüstung können maximal 40 Besucher pro Tag die Bahn nutzen.
Hennebrunnen mit Amtshaus
Ilmenau-Information sowie die weiteren städtischen Tourist-Informationen – geöffnet ab 04.06.2021
  • freier Zutritt ohne Test-, Impfungs- oder Genesungsnachweis
  • keine Angabe der persönlichen Daten zur Kontaktnachverfolgung erforderlich
Goethesalon im GoetheStadtMuseum
Museen in geschlossenen Räumen – geöffnet ab 08.06.2021
  • Angabe der persönlichen Daten zur Kontaktnachverfolgung erforderlich Hierfür ist die Verwendung des QR-Code basierten Webprogramms „Darf ich rein“ über das Smartphone möglich. Hierbei ist keine Installation einer App nötig, die Verwendung erfolgt unkompliziert über den Internetbrowser. Siehe: https://darfichrein.de/
  • Testpflicht: aktuell gültiger, bescheinigter, negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest
    Bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von unter 50 Neuinfektionen über einen Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Werktagen entfallen diese Bedingungen am übernächsten Tag
Bibliothek - Bücherregale und Sessel
Bibliothek und Archive
  • Zugang unter Angabe der persönlichen Daten zur Kontaktnachverfolgung möglich

Kommunale Sportstätten unter freiem Himmel – geöffnet

  • für kommerzielle Nutzung sowie nicht kommerzielle Freizeitgestaltung
  • keine Angabe der persönlichen Daten zur Kontaktnachverfolgung erforderlich
  • keine Testpflicht oder andere Nachweispflicht
  • Begrenzung der Personenzahl auf maximal 10 Personen

Im organisierten Vereinssport unter freiem Himmel gilt:

  • Begrenzung der Personenzahl auf maximal 20 Personen
  • Testpflicht: aktuell gültiger, bescheinigter, negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest

Die Sporthallen bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von unter 50 Neuinfektionen können auch Sportstätten innerhalb geschlossener Räume wieder genutzt werden, besonders durch Vereine im Trainingsbetrieb.

Hierfür erforderlich sind ebenso ein aktuell gültiger, bescheinigter, negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest für Trainer und Sportler, sowie die Angabe der persönlichen Daten zur Kontaktnachverfolgung.

Oberbürgermeister Schultheiß fasst die Situation folgendermaßen zusammen: „Ich freue mich wirklich sehr, dass wir als Stadt nun Stück für Stück wieder Freizeitangebote für die Menschen in Ilmenau machen können. Ich habe den Eindruck, viele Menschen möchten nach einer Zeit voller Entbehrungen wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wir möchten daher unseren Anteil daran in gewohnter Qualität erbringen. Daher lade ich alle Ilmenauerinnen und Ilmenauer herzlich dazu ein, unsere Freizeitangebote rege und verantwortungsvoll zu nutzen. Gleichzeitig werbe ich dafür, sich weiter an die geltenden Regeln zu halten, damit wir dieses Angebot auch wirklich dauerhaft erhalten können, denn der Gesundheitsschutz ist nach wie vor ein wichtiger Pfeiler.“