Amtliche Bekanntmachung
Auslegung der Schöffenvorschlagsliste 2023 der Stadt Ilmenau
Die durch den Stadtrat Ilmenau in der Sitzung am 16.05.2023 zu beschließende Vorschlagsliste für die Personen, die zum Amt einer/eines Schöffin/Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit
von Montag, den 22.05.2023, bis Dienstag, den 30.05.2023
im Auslegungsraum der Stadt Ilmenau, Bauamt, Weimarer Straße (Goethepassage), Raum 2.00, 98693 Ilmenau öffentlich aus und kann dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, Einsicht in die Vorschlagsliste der Stadt Ilmenau zu nehmen [§ 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)]. Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Ilmenau, Justitiariat, Am Markt 7, 98693 Ilmenau, mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Sylvia Weiß
Justiziarin