Amtliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Ilmenau „Alpakahof Frauenwald“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 der Stadt Ilmenau „Alpakahof Frauenwald“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht, jeweils in der Fassung Stand Mai 2025, gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Anlass der Planung ist die Absicht einer privaten Investorin im Plangebiet einen Alpakahof zu errichten.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha und ist gegenüber dem Aufstellungsbeschluss unverändert.
Im Rahmen des zwischenzeitlichen Verkaufs der im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindlichen Grundstücke von der Stadt Ilmenau an die Vorhabenträgerin wurde eine Flurstückszerlegung vorgenommen. Die Flurstücksbezeichnungen der im Geltungsbereich befindlichen Flurstücke haben sich durch die Zerlegung verändert.
Abweichend zum Aufstellungsbeschluss befinden sich nach der zwischenzeitlich erfolgten Flurstückszerlegung folgende Flurstücke im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans:
Gemarkung Frauenwald, Flur 10, Flurstücke 26/2, 120/1, 150/24, 167, 169 und 170.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 der Stadt Ilmenau „Alpakahof Frauenwald“ sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten können online unter
www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung
im Zeitraum vom 07.07.2025 bis zum 08.08.2025
eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten eingesehen werden, sofern auf die genannten Tage im Auslegungszeitraum nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt:
Montag, MIttwoch und Freitag 08.30 - 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-232 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Mensch:
- Betrachtung der Lärmvorbelastung des Plangebiets durch östlich gelegene Sportanlagen mittels Schallimmissionsprognose, es wurde keine Problematik für das Vorhaben ermittelt
- der Planungsgrundsatz des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird bei dem Vorhaben eingehalten
- Hinweis auf Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte nach der DIN 18005, Teil 1, Einhaltung der Werte der DIN 4109 und der AVV Baulärm
- keine der Störfallverordnung (12. BImSchV) unterliegende Anlagen im Umkreis von 3 km zum Plangebiet
- entsprechend der forstlichen Beurteilung wurde festgestellt, dass für das Plangebiet nach Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) kein erhebliches Gefahrenpotential besteht, der B-Plan hat keine direkte Waldbetroffenheit, die Plangebäude halten den 30 m Waldabstand ein, das gemäß § 26 V ThürWaldG erforderliche Einvernehmen wurde erteilt
Natur, Tiere, Pflanzen:
- Betrachtung der nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützten Tier- und Pflanzenarten und der europäischen Vogelarten (§ 44 BNatSchG) im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Beurteilung zum vorhabenbezogenen B-Plan
- Information zu nach BNatSchG streng geschützten Tier- und Pflanzenarten im Planungsraum (10 Fledermausarten und 55 Vogelarten potenziell vorkommend, Eurasischer Luchs und Wildkatze nicht auszuschließen)
- durch geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird sichergestellt, dass Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nicht eintreten
- Verweis auf Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltprüfung, zur Erarbeitung eines Umweltberichts sowie zur Durchführung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung inkl. Festlegung notwendiger Kompensationsmaßnahmen
- Hinweise zu Schutzabständen zu bestehenden Versorgungsleitungen
Boden:
- das Plangebiet ist archäologisch relevant gemäß Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG), es muss mit Bodenfunden gerechnet werden
- das Plangebiet liegt vollständig im Erlaubnisfeld ‚Werra 2‘, welche gemäß § 7 Bundesberggesetz (BBergG) zur Aufsuchung von Kupfer bis 16.02.2029 erteilt wurde, bis dato sind keine Bohrungen und Aufsuchungsarbeiten im Plangebiet geplant oder beantragt
Wasser:
- keine Anschlussmöglichkeit an die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen, gereinigtes Schmutzwasser und Niederschlagswasser sind am Ort des Entstehens schadlos zu beseitigen
- Schmutzwasserentsorgung erfolgt über eine vollbiologische Kleinkläranlage mit nachfolgender Rigolenversickerung, für den Nachweis der Versickerungsfähigkeit liegt eine geotechnische Untersuchung vor
- die Löschwasserbereitstellung ist nicht über das öffentliche Trinkwassernetz möglich, die Löschwasserversorgung erfolgt über die südöstlich des Plangebietes gelegenen Teiche
Landschaft/ Schutzgebiete:
- das Plangebiet befindet sich in der Entwicklungszone des Biosphärenreservats ‚Thüringer Wald‘
- nordwestlich des Plangebiets grenzt das EU-Vogelschutzgebiet ‚Mittlerer Thüringer Wald‘ an
- zu beiden Gebieten wurden keine wesentlichen Konflikte ermittelt
- das Plangebiet befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet ‚Thüringer Wald‘ und nicht im Naturpark ‚Thüringer Wald‘
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 der Stadt Ilmenau 'Alpakahof Frauenwald' (ohne Maßstab)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau
Folgende Unterlagen können hier eingesehen werden (für eine optimale Darstellunh öffnen Sie die PDF - Dateien bitte im Adobe Acrobat Reader DC) :
Rechtsgrundlagen, Verfahrensvermerke, Textliche Festsetzungen und Begründung
Artenschutzrechtliche Beurteilung
Umweltbezogene Stellungsnahme Landratsamt
Umweltbezogene Stellungnahme Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Umweltbezogene Stellungnahme Thüringenforst
Umweltbezogene Stellungnahme Zweckverband Wasser- und Abwasser - Verband Ilmenau