Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Flächennutzungsplan der Stadt Ilmenau (2017) - 1. Änderung - "An der Ratsteichstraße" gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 24.04.2025 den Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Ilmenau (2017) – 1. Änderung - „An der Ratsteichstraße“ bestehend aus der Planzeichnung, der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht, jeweils mit Stand vom März 2025 gebilligt und gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Veröffentlich im Internet und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Ilmenau (2017) – 1. Änderung - „An der Ratsteichstraße“ sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten können online unter

www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung

 

                                                                              im Zeitraum vom 12.05.2025 bis zum 20.06.2025

 

eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten eingesehen werden, sofern auf die genannten Tage im Auslegungszeitraum nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt:

 

                                                                Montag, MIttwoch und Freitag                        08.30 - 12.30 Uhr
                                                                Dienstag und Donnerstag                               13.00 - 18.00 Uhr

 

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden.

bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-231 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Mensch:

  • Schallimmissionsprognose für die geplante Errichtung und den Betrieb eines Ersatzneubaus eines LIDL-Einkaufsmarktes am Standort „Ratsteichstraße 1“ in 98693, Stand: 27.02.2024 mit Untersuchung der gewerblichen Vorbelastung und Ermittlung der Beurteilungspegel in der Umgebung sowie vorgeschlagene Maßnahmen des Schallschutzes für den Bebauungsplan
  • Hinweis, dass sich im Umfeld des Vorhabens in einem Umkreis von 2 km folgende der Störfallverordnung unterliegende Anlage befindet: Gramm Technik GmbH, Am Vogelherd 24 in 98693 Ilmenau

Natur, Tiere, Pflanzen

  • Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung, Stand: 09.01.2024 mit Hinweisen zu Verbotstatbeständen für Vogelarten aus § 44 Abs. 1, Nr. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie artenschutzrechtliche Empfehlung zu erforderlichen Baumfällungen

 

Klima, Luft

  • keine Betroffenheit

Boden/Fläche:

  • Hinweis auf Radonvorsorgegebiet: Bei Errichtung oder Nutzung von Arbeitsstätten sind vorrangig bauliche Schutzmaßnahmen bezüglich Radon zu beachten
  • Baugrundgutachten, Stand: 06.02.2024 mit Hinweisen zur Wiederverwertbarkeit der Erdstoffe, Versickerungsfähigkeit auf dem Grundstück, Subrosionsgefahr
  • Hinweis auf Fläche südlicher Teilbereich mit Subrosionsgefahr
  • Hinweis auf Auswirkungen von Deponien im Stadtgebiet

 

Wasser:

  • keine Betroffenheit

 

Landschaft/ Schutzgebiete:

  • keine Betroffenheit von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten

 

Hinweis:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

 

 

 

Geltungsbereich der 1.Änderung des FNP (2017) - Teilbereich 'An der Ratsteichstraße' (ohne Maßstab)
Geltungsbereich der 1.Änderung des FNP (2017) - Teilbereich 'An der Ratsteichstraße' (ohne Maßstab)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister