Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Ilmenau „An der Ratsteichstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 24.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Ilmenau „An der Ratsteichstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der dazugehörigen Begründung sowie den Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, jeweils mit Stand vom März 2025 gebilligt und gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Abweichend zum Aufstellungsbeschluss wird auf Grund von Behördenanregungen zur Klarstellung der Bebauungsplan Nr. 62 „Einkaufszentrum Ratsteichstraße“ zukünftig als Bebauungsplan Nr. 62 „An der Ratsteichstraße“ weitergeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 62 der Stadt Ilmenau „An der Ratsteichstraße“ sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten können online unter

www.ilmenau.de/bekanntmachung-stadtplanung

 

                                                                                im Zeitraum vom 12.05.2025 bis zum 20.06.2025

 

eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten eingesehen werden, sofern auf die genannten Tage im Auslegungszeitraum nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt:

                                            Montag, Mittwoch und Freitag     08.30 - 12.30 Uhr

                                            Dienstag und Donnerstag            13:00 - 18.00 Uhr

 

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.

 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-231 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Mensch:

  • Forderung zur Übernahme der Maßnahme 2 - Gestaltung der Fahrgassen - aus der vorliegenden Schallimmissionsprognose zum Lärmschutz als bauliche und sonstige technische Vorkehrung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
  • Schallimmissionsprognose für die geplante Errichtung und den Betrieb eines Ersatzneubaus eines LIDL-Einkaufsmarktes am Standort „Ratsteichstraße 1“ in 98693, Stand: 27.02.2024 mit Untersuchung der gewerblichen Vorbelastung und Ermittlung der Beurteilungspegel in der Umgebung sowie vorgeschlagene Maßnahmen des Schallschutzes für den Bebauungsplan
  • Hinweis, alle vorgeschlagenen Maßnahmen des Schallschutzes aus der vorgelegten Schallimmissionsprognose in den Bebauungsplan aufzunehmen,
  • Hinweis auf erforderliche Einhaltung der Werte der DIN 4109 für die bauliche Ausführung von Gebäuden
  • Hinweis, dass sich im Umfeld des Vorhabens in einem Umkreis von 2 km folgende der Störfallverordnung unterliegende Anlage befindet: Gramm Technik GmbH, Am Vogelherd 24 in 98693 Ilmenau

Natur, Tiere, Pflanzen

  • Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung, Stand: 09.01.2024 mit Hinweisen zu Verbotstatbeständen für Vogelarten aus § 44 Abs. 1, Nr. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie artenschutzrechtliche Empfehlung zu erforderlichen Baumfällungen
  • Hinweise auf 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG – Berücksichtigung bei Planung von gläsernen oder spiegelnden Bauelementen, Beachtung geschützter Tierarten, Erhalt oder Ersatz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tierarten

Klima, Luft

  • Hinweis: angedachte Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen mit nichtglänzenden und reflexionsarmen Modulen ausführen

Boden/Fläche:

  • Hinweis auf Radonvorsorgegebiet: Bei Errichtung oder Nutzung von Arbeitsstätten sind vorrangig bauliche Schutzmaßnahmen bezüglich Radon zu beachten
  • Baugrundgutachten, Stand: 06.02.2024 mit Hinweisen zur Wiederverwertbarkeit der Erdstoffe, Versickerungsfähigkeit auf dem Grundstück, Subrosionsgefahr

Wasser:

  • Verweis auf erforderlichen Nachweis zur Ableitung bzw. Rückhaltung anfallenden Niederschlagswassers
  • Hinweis auf Ableitung des Schmutzwassers
  • Hinweis zur erforderlichen Entwässerungsplanung, Überflutungsnachweis bei entsprechendem Planungsstand
  • Hinweis zur Einhaltung von Schutzabständen, Pflanzungen und Fundamenten im Leitungs- und Schutzstreifenbereich

Landschaft/ Schutzgebiete:

  • keine Betroffenheit von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten

 

Hinweis:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Ilmenau 'Einkaufszentrum Ratsteichstraße' (unmaßstäblich)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Ilmenau 'Einkaufszentrum Ratsteichstraße' (unmaßstäblich)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister