Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan der Stadt Ilmenau „Am Wümberg“, 4. Änderung im Ortsteil Wümbach gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 24.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Ilmenau „Am Wümberg“, 4. Änderung - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung, jeweils mit Stand vom Januar 2025 - gebilligt und gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung bestimmt.

Anlass der Planung ist die Zielstellung, ein bislang ungenutztes Baugrundstück innerhalb des Wohngebiets am Wümberg im Ortsteil Wümbach der angrenzenden Spielplatzfläche zuzuschlagen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 325/22 der Flur 5, Gemarkung Wümbach und ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung angewendet. Die Anwendungsvoraussetzungen liegen vor.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Ilmenau „Am Wümberg“, 4. Änderung kann online unter www.ilmenau.de/bekanntmachung-stadtplanung

 

                                                                                            im Zeitraum vom 12.05.2025 bis zum 20.06.2025

 

eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten eingesehen werden, sofern auf die genannten Tage im Auslegungszeitraum nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt:

 

                                                                                  Montag, Mittwoch und Freitag                           08.30 - 12.30 Uhr
                                                                                  Dienstag und Donnerstag                                  13.00 - 18.00 Uhr

 

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.

 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677/600-206 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

 

Hinweis:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

                                           

                                              

Geltungsbereich des B4ebauungsplanes der Stadt Ilmenau 'Am Wümberg', 4. Änderung Ortsteil Wümbach
Geltungsbereich des B4ebauungsplanes der Stadt Ilmenau 'Am Wümberg', 4. Änderung Ortsteil Wümbach
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Dr, Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister