Amtliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan der Stadt Ilmenau „Wohnpark Karl – Marien - Höhe“, 2. Änderung im Ortsteil Stadt Gehren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 06.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Ilmenau „Wohnpark Karl – Marien - Höhe“, 2. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der dazugehörigen Begründung inkl. Anlagen sowie den Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, jeweils mit Stand vom 29.09.2025 gebilligt und gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Abweichend zum Vorentwurf wird eine südliche Teilfläche des in der Gemarkung Gehren, Flur 24 gelegene Flurstückes 1708 in den räumlichen Geltungsbereich einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst nunmehr folgende Flurstücke:
1131/3, 1131/5, 1131/6, 1132, 1133, 1134, 1139/2, 1139/3, 1139/5, 1140/2, 1565/1127, 1687/3, 1689/3, 1689/5, 1699 (TF),1708, 1709 und 1710, sämtlich in der Gemarkung Gehren, Flur 24.
Der Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Ilmenau „Wohnpark Karl – Marien - Höhe“, 2. Änderung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten können online unter
www.ilmenau.de/bekanntmachung-stadtplanung
im Zeitraum vom 21.11.2025 bis zum 22.12.2025
eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten eingesehen werden, sofern auf die genannten Tage im Auslegungszeitraum nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt:
Montag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-532 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Mensch:
- Die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte nach der DIN 18005 sowie der DIN 4109 im Plangebiet ist erforderlich
- Hinweis auf und Umgang mit Lärmvorbelastung des Plangebiets (B 88, ICE Trasse)
- Schalltechnische Stellungnahme für den B-Plan „Wohnpark Karl-Marien-Höhe“, 2. Änderung “, Stand: 10.06.2025 mit Untersuchung der Vorbelastungen aus öffentlichem Verkehr (Bahnstrecke, Straßen)
- Auf Grund der geringen anzunehmenden Fahrbewegungen wurde der Verkehr innerhalb des Bebauungsplangebietes nicht betrachtet
Natur/ Tiere/ Pflanzen:
- Verweis auf Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltprüfung, zur Erarbeitung eines Umweltberichts sowie zur Durchführung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung inkl. Festlegung notwendiger Kompensationsmaßnahmen
- Hinweis auf die Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Prüfung
- Information zu nach BNatSchG streng geschützten Tier- und Pflanzenarten im Planungsraum (13 Fledermausarten potenziell vorkommend, 56 Vogelarten potenziell vorkommend) – im Zuge der Planung wird durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nicht eintreten
- Anregungen zum Erhalt und Pflege der am südlichen Rand des Plangebiet vorhandenen Vegetationsflächen
- Die DIN 18 920 ‚Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen‘ ist zu beachten
- Hinweise zur Ausführung und Pflege der auszuführenden Pflanzungen
- Empfehlungen zur Außenbeleuchtung
- Die Baumschutzsatzung der Stadt Ilmenau, in der jeweils aktuellen Fassung, ist zu beachten
Klima/ Luft:
- Hinweise zum Klima im Plangebiet
- Es existieren keine größeren Schadstoffemittenten in unmittelbarer Gebietsnähe
- Aufgrund anliegender landwirtschaftlicher Flächen kann es zu kurzzeitigen Staubbelastungen oder Luftbelastungen kommen
Boden/ Fläche:
- Der Geltungsbereich des Bauleitplanverfahrens liegt im Radonvorsorgegebiet
- Keine weiteren Hinweise auf Gefährdung durch Altbergbau, Halden, Restlöcher und unterirdische Hohlräume im Plangebiet vorliegen
- Zu beachten ist, dass die stillgelegte Deponie Gehren „Brandkopf“ in keiner Weise durch Baumaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans berührt werden darf
- Angaben zu Baugrundaufbau, Grundwasser, Schichtaufbau und -beschreibung und zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
Wasser:
- Hinweis zu vorhandenen Regenrückhalteflächen und Entwässerungsgraben (Schobsewehrgraben) im und angrenzend an das Plangebiet, sowie auf den Bedarf einer neuen wasserrechtlichen Einleiterlaubnis für die Einleitung zusätzlich anfallenden Niederschlagwassers im Plangebiet
- Berechnungen zur Regenrückhaltung bei Starkregenereignissen
- Hinweise zum Umgang mit Starkregenereignissen sowie zum Umgang mit Niederschlagswasser auf Privatgrundstücken
- Der Verlauf des Schobsewehrgrabens kann sich durch Renaturierungsmaßnahmen ändern und damit auch der maßgebliche Gewässerrandstreifen
- Angaben zu Grundwasservorkommen
- Es sind keine Schutzgebiete nach Wasserrecht betroffen
Landschaft/ Schutzgebiete:
- Das Plangebiet liegt im Naturpark „Thüringer Wald“
- Im Westen grenzt das Plangebiet unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
*TF = Teilfläche
Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister
Folgende Unterlagen Können hier eingesehen werden (für eine optimale Darstellung öffnen Sie die PDF-Dateien bitte im Adobe Acrobat Reader DC) :
Planzeichnung zum Entwurf 2. Änderung
Textliche Festsetzungen zum Entwurrf 2. Änderung
Begründung zum Entwurf 2. Änderung
Artenschutzliche Beurteilung zum Entwurf 2. Änderung
Schalltechnische Stellungnahme zum Entwurf 2. Änderung
Versickerungsgutachten zum Entwurf 2. Änderung
Volumenermittlung Regenrückhaltung zum Entwurf 2. Änderung
