Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans "Schmiedefelder Straße" im Ortsteil Frauenwald

 

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 den Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans "Schmiedefelder Straße" im Ortsteil Frauenwald wie folgt gefasst:

 

Der Stadtrat Ilmenau beschließt

  1. die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung eines Teilbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Schmiedefelder Straße“ im Ortsteil Frauenwald.

  2. Der Geltungsbereich der Aufhebung hat eine Fläche von ca. 4,5 ha und umfasst in der Gemarkung Frauenwald folgende Flurstücke (von Nord nach Süd):

    - Flur 10, Flurstücke 133 (teilw.), 67, 68, 132, 57, 56, 55, 54, 53, 52, 51, 50/1, 50/2, 50/3, 50/4, 49, 48, 47, 46, 45, 44, 43, 42/1, 42/2, 41, 129, 31/2 (teilw.), 31/1(teilw.), 32 (teilw.), 127 (teilw.), 36/1 (teilw.), 36/2 (teilw.)

    - Flur 11, Flurstück 102

  3. Das Aufhebungsgebiet ist im Vorentwurf des Flächennutzungsplans der neuen Ortsteile der Stadt Ilmenau als Wohnbaufläche / Flächen für Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen. Mit der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans ist die Flächennutzungsplanung entsprechend anzupassen.

  4. Die Planungshoheit obliegt der Stadt Ilmenau. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Geltungsbereich der Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans „Schmiedefelder Straße“ im Ortsteil Frauenwald (unmaßstäbliche Darstellung)
© ©Stadt Ilmenau

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister