Ziegenbrunnen Kopfbild
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Amtliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Ilmenau „An der Gärtnerei“ im Ortsteil Stadt Gehren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 04.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 64 der Stadt Ilmenau „An der Gärtnerei“ im Ortsteil Stadt Gehren, in der Fassung vom 15.03.2026, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der dazugehörigen  Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Abweichend zum Aufstellungsbeschuss werden die Flurstücke Gemarkung Gehren, Flur 24, Flurstücke 1168, 1169, 1170, 1701 (Teilfläche) aus dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans entnommen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst nunmehr die Flurstücke Gemarkung Gehren, Flur 24, Flurstücke 1157/9, 1161/18, 1162/2, 1162/3, 1162/4, 1166/1, 1166/3, 1167/1, 1171/1, 1171/2, 1173/2, 1173/3, 1699 (Teilfläche), 1700 (Teilfläche) und 1702 (Teilfläche).

Ebenfalls abweichend zum Aufstellungsbeschluss wird die Aufstellung des Bebauungsplans nunmehr im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) weitergeführt. Für die Aufstellung des Bebauungsplans sind für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden die Vorschriften des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB sowie Satz 2 maßgebend. Für den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Ein Umweltbericht nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist nicht erforderlich.

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie der dazugehörigen Begründung, dem Schalltechnischen Gutachten und der artenschutzrechtlichen Beurteilung können online unter www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung

vom 19.06.2026 bis zum 20.07.2026

eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag        13:00 - 18.00 Uhr

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-9243 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden.

Geltungsbereich Bebauungsplan der Stadt Ilmenau Nr. 64 'An der Gärtnerei“ im Ortsteil Stadt Gehren, ohne Maßstab
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Dr. Daniel Schultheiß

Oberbürgermeister

Folgende Unterlagen können hier eingesehen werden (für eine optimale Darstellung öffnen Sie die PDF - Dateien bitte im Adobe Acrobat Reader DC):

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Artenschutzrechtliche Beurteilung

Schalltechnisches Gutachten