Amtliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung im Internet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ilmenau „Solarpark Heyda“ im Ortsteil Heyda gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 den Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ilmenau „Solarpark Heyda“ im Ortsteil Heyda gefasst.
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ilmenau „Solarpark Heyda“ im Ortsteil Heyda, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung online unter
www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung
vom 22.06.2026 bis einschließlich 22.07.2026
eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 - 18.00 Uhr
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677/600-532 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangene Stellungnahme wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau
Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister
Folgende Unterlagen können hier eingesehen werden (für eine optimale Darstellung öffnen Sie die PDF - Dateien bitte im Adobe Acrobat Reader DC):
