Ziegenbrunnen Kopfbild
© AnLi

Amtliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung im Internet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau (2017) für den Bereich „Solarpark Heyda“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 den Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau (2017) für den Bereich „Solarpark Heyda“ gefasst.

Abweichend zum Aufstellungsbeschluss wird der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereiches um die Flurstücke 207/1 (teilw.), 208/1 (teilw.), 208/2 (teilw.), 253/1 (teilw.) der Flur 2, Gemarkung Heyda erweitert.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung online unter

www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung

vom 22.06.2026 bis einschließlich 22.07.2026 

eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag        13:00 - 18.00 Uhr

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677/600-532 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangene Stellungnahme wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

Räumlicher Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau (2017) für den Bereich „Solarpark Heyda“ (ohne Maßstab)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Dr. Daniel Schultheiß

Oberbürgermeister

Folgende Unterlagen können hier eingesehen werden (für eine optimale Darstellung öffnen Sie die PDF - Dateien bitte im Adobe Acrobat Reader DC):

Planzeichnung

Begründung