Ziegenbrunnen Kopfbild
© AnLi

Amtliche Bekanntmachung

über die Einstellung des Verfahrens zur Erweiterung und 1. Änderung des Bebauungsplans "In den langen Lehden" im Ortsteil Gräfinau-Angstedt

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 den Beschluss über die Einstellung des Verfahrens zur Erweiterung und 1. Änderung des Bebauungsplans "In den langen Lehden" im Ortsteil Gräfinau-Angstedt gefasst.


Im Einzelnen wurde beschlossen:

  1. Die Einstellung des Verfahrens zur Erweiterung des Bebauungsplans „In den langen Lehden“ im Ortsteil Gräfinau – Angstedt.

    Der am 17.06.2021 durch Beschluss 305/20/21/SR des Stadtrates der Stadt Ilmenau gefasste Beschluss zur Aufstellung der Erweiterung des Bebauungsplans „In den langen Lehden“ im Ortsteil Gräfinau – Angstedt wird aufgehoben.

  2. Der Geltungsbereich der Erweiterung umfasst folgende Flurstücke:
    422, 1035/423, 1036/423, 1037/123, 1038/423, 430/40, 431/3, 431/4, 432/1, 432/2, 432/3, 861/432, 1077/433, 1078/433, 430/41, 900, 430/39 (teilw.), sämtlich in der Gemarkung Gräfinau – Angstedt, Flur 12.

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Vorentwurf um folgende Flurstücke erweitert: 430/6 (teilw.), 430/9 (teilw.), 430/20 (teilw.), 430/22 (teilw.), 430/36 (teilw.), 430/37 (teilw.) und 430/38 (teilw.), sämtlich in der Gemarkung Gräfinau – Angstedt, Flur 12.

  3. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses (Erweiterung) wird wie folgt begrenzt:
    - Im Norden durch die Flurstücke 430/9, 430/22, 430/6, 430/38, 430/36, 430/37, 430/20, 430/39 (teilw.)
    - Im Westen durch das Flurstück 901/1 und
    - Im Osten durch das Flurstück 897
    sämtlich in der Gemarkung Gräfinau – Angstedt, Flur 12.
    - Im Süden wird das Plangebiet durch das Flurstück 423/3, Gemarkung Gräfinau – Angstedt, Flur 13 und  sowie von Flurstücken der Gemarkung Dörnfeld.

    Der Geltungsbereich des Vorentwurfs (Erweiterung und 1. Änderung) wird wie folgt begrenzt:
    - Im Norden durch die Flurstücke 430/9 (teilw.), 430/22 (teilw.), 430/6 (teilw.), 430/38 (teilw.), 430/36 (teilw.), 430/37 (teilw.), 430/20 (teilw.), 430/39 (teilw.)
    - Im Westen durch das Flurstück 901/1 und
    - Im Osten durch das Flurstück 897
    sämtlich in der Gemarkung Gräfinau – Angstedt, Flur 12.
    - Im Süden wird das Plangebiet durch das Flurstück 423/3, Gemarkung Gräfinau – Angstedt, Flur 13 und sowie von Flurstücken der Gemarkung Dörnfeld.
Geltungsbereich des Bebauungsplans „In den langen Lehden“, Erweiterung und 1. Änderung im OT Gräfinau – Angstedt (ohne Maßstab)
Geltungsbereich des Bebauungsplans „In den langen Lehden“, Erweiterung und 1. Änderung im OT Gräfinau – Angstedt (ohne Maßstab)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Der Beschluss zur Einstellung des Planverfahrens wird hiermit ortsüblich bekannt
gemacht.


Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister