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Veränderungen der Parkordnung im Ilmenauer Bahnhofsquartier mit Inbetriebnahme des Parkhauses Terminal M ab 1. September 2026

Mit der Inbetriebnahme des Parkhauses Terminal M ab 1. September 2026 treten zeitgleich Veränderungen in der Parkordnung im Bereich des Ilmenauer Bahnhofsquartiers in Kraft. Davon sollen insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner profitieren, die nunmehr ersten Zugriff auf den öffentlichen Parkraum haben. Die Veränderungen gelten ab 1. September 2026 für diese Straßen:

  • Professor-Schmidt-Straße
  • Bahnhofstraße
  • Krohnestraße
  • Paul-Löbe-Straße

In diesen Straßen ist ab 1. September 2026 werktags von Montag bis Samstag das kostenlose Parken mit Parkscheibe auf 2 Stunden beschränkt. Damit werden den Bürgerinnen und Bürgern bei Arztbesuchen und Einkäufen in diesem Stadtteil weiterhin kostenfreie Parkmöglichkeiten eingeräumt – zugunsten der Anwohnerinnen und Anwohner allerdings zeitlich begrenzt.

Für längere Aufenthalte, für Pendler oder Gäste der Stadt, empfiehlt sich ohnehin das nicht weit vom Bahnhofsviertel gelegene neue Parkhaus Terminal M. Hier gibt es nicht nur ausreichende Parkmöglichkeiten, sondern auch Ladesäulen für Elektrofahrzeuge aller Art. Die Kosten dafür sind moderat: Je angefangene Stunde bezahlen Nutzerinnen und Nutzer 1,50 Euro, die Maximalgebühr für das Tagesticket beträgt 5 Euro.

Veränderungen gibt es im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Parkhauses auf dem Bahnhofsvorplatz. Die Fläche wurde bisher vorübergehend mit Parkflächen versehen, nun soll der Bahnhofsvorplatz aber seine eigentliche Funktion zurückerhalten: mit An- und Abreiseverkehr und dem Angebot der Taxiunternehmen. Weiterhin bleibt der Bereich eine verkehrsberuhigte Zone, in der Be- und Entladen möglich ist - aber kein dauerhaftes Parken. Anstelle der bisherigen Stellflächen wird mehr Grün angelegt und werden zwei Bänken installiert - der bestehende Carsharing-Stellplatz rückt nur minimal zur Seite.

Anwohnerinnen und Anwohner der vier Straßen im Ilmenauer Bahnhofsviertel sind mit den Änderungen privilegiert, einen Anwohnerparkausweis zu erhalten, der ihnen ein dauerhaft kostenloses Parken ermöglicht. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, einen solchen Ausweis bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, die in der Goethepassage beim Amt für Bau und Verkehr zu den Öffnungszeiten montags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie am Dienstag und am Donnerstag von 13 Uhr bis 18 Uhr zu finden ist.

Notwendig für die Beantragung sind diese Dokumente:

  • Antrag auf einen Bewohnerparkausweis
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein
  • Nutzungsbestätigung (wenn Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist)

 

Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich (mit Hauptwohnsitz) wohnen. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis kann heruntergeladen werden:

https://www.ilmenau.de/media/bewohnerparkausweis_-_antrag_1.pdf

Die Nutzungsbestätigung ist im Internet hier zu finden:

https://www.ilmenau.de/media/bewohnerparkausweis-nutzungserklaerung.pdf

Alle Dokumente und weitere Informationen zum Thema finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt Ilmenau www.ilmenau.de unter:

  • Bürgerservice
  • Straßenverkehrsbehörde
  • Bewohnerparkausweis
Blick auf Bahnhofsgelände
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18.09.2026