Rathaus und Amtshaus im Winter
© Stadtverwaltung Ilmenau, Andreas Hartmann

Zusätzliche Beschilderung in der Ilmenauer Innenstadt weist auf Einkaufsmöglichkeiten hin

Zusätzliche Beschilderung in der Ilmenauer Innenstadt weist auf Einkaufsmöglichkeiten in der Marktstraße und in der Lindenstraße hin
© Stadtverwaltung Ilmenau

Um die Einkaufsmöglichkeiten direkt an der Peripherie der Ilmenauer Fußgängerzone deutlicher hervorzuheben, hat die Abteilung Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung in Kooperation mit dem Unternehmen Voigt Werbung zusätzliche Hinweisschilder entworfen. Ein erster Prototyp wurde in dieser Woche der Öffentlichkeit von Wirtschaftsförderer Sebastian Poppner vorgestellt. Hintergrund ist das Anliegen von Geschäftsinhabern insbesondere aus der Marktstraße, die sich für eine bessere Erkennbarkeit der Einkaufsmöglichkeiten im oberen Teil der Kernstadt aussprachen.

Den meisten Bürgerinnen und Bürgern Ilmenaus sind die Geschäftsangebote zwischen Apothekerbrunnen und dem Rathaus vertraut. Doch insbesondere Gäste bei ihrem ersten Aufenthalt oder Einwohnerinnen und Einwohner, die nach einem Umzug nach Ilmenau noch unvertraut mit der Stadt sind, konzentrieren sich oft auf die Fußgängerzone zwischen der Straße des Friedens und der Friedrich-Hoffmann-Straße – mitunter, ohne Notiz von den Geschäften in Richtung Oberstadt zu nehmen. Das soll sich mit dem zusätzlichen Hinweisschild ändern. Sechs Standorte sind geplant.

Mit „Einkaufsmeile“ ist der Wegweiser überschrieben, der sich optisch in an die Gestaltung der vorhandenen Schilder mit weißer Schrift auf anthrazitfarbenem Untergrund in der Altstadt anlehnt. „Das ist ein erster Aufschlag, der den Bedürfnissen unserer Händlerinnen und Händler aus der Marktstraße und der Lindenstraße Rechnung trägt. Am Ende ist es ein Mittelweg, denn wir haben bei der Umsetzung auch die Vorgaben der Werbesatzung für den historischen Stadtkern zu beachten. Die Hinweisschilder sind nichts, was in Stein gemeißelt ist - Hinweise nehmen wir dankbar entgegen. Es ist zunächst ein Signal auch an unsere Gewerbetreibenden, dass uns Innenstadt am Herzen liegt“, sagte Ilmenaus Oberbürgermeister Daniel Schultheiß.

Auf den Hinweisschildern zur Ilmenauer Einkaufsmeile sind die Straßen mit den Geschäften im Stadtkern blau hervorgehoben, erklärte Wirtschaftsförderer Sebastian Poppner. Zu den zusätzlichen Informationen zählen etwa Fahrradabstellmöglichkeiten oder die Standorte von öffentlichen Toiletten. Ein weiteres wichtiges Detail: Auch der wechselnde Standort des Wochenmarkts ist vermerkt, der an Dienstagen auf dem Wetzlarer Platz und an Freitagen auf dem Marktplatz stattfindet.

Einen Stadtplan können und sollen die Schilder nicht ersetzen. Sie dienen vor allem der Orientierung und der Kenntlichmachung der Y-Achsen der Einkaufsmöglichkeiten in der Altstadt. Als Standorte kommen der Wetzlarer Platz, der Apothekerbrunnen, der Ziegenbrunnen, die Wasserspiele am Ende der Lindenstraße, der Kirchplatz und der Marktplatz in Frage. Eine explizite Nennung von einzelnen Geschäften ist allerdings nicht möglich. Nicht nur, dass in einem solchen Fall die Vollständigkeit der Übersicht zu allen mitunter auch wechselnden Geschäften gegeben sein müsste. Diese Variante sieht auch die Werbesatzung „Historischer Stadtkern“ nicht vor, denn: „Werbeanlagen dürfen nur an der Stätte der Leistung und auf der den Geschäftsstraßen zugewandten Seite der Gebäude angebracht werden“, heißt es in Paragraf 3 Absatz 2.

Die Regelung dient dem Erhalt des historischen Stadtbilds von Ilmenau. „Die Stadt Ilmenau verfügt über eine in Jahrhunderten gewachsene Altstadt mit unverwechselbarem Stadtbild. Sie bedarf in ihrer Eigenständigkeit und ihren wesentlichen gestalterischen Erscheinungsformen des besonderen Schutzes. Ein Teilbereich der Altstadt ist bereits als Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern“ unter Schutz gestellt. Die Erhaltung, Pflege und Sanierung der historischen Altstadt sind deshalb eine grundlegende Verpflichtung, die bei der städtebaulichen, architektonischen und funktionellen Weiterentwicklung der historischen Altstadt einer besonderen Rücksichtnahme bedarf“, ist der Präambel der Satzung zu entnehmen.

06.03.2024