Rathaus und Amtshaus im Winter
© Stadtverwaltung Ilmenau, Andreas Hartmann

Innenstadtförderrichtlinie: Projekte zur Belebung der Ilmenauer Innenstadt für das erste Halbjahr können noch bis zum 31. Januar 2024 beantragt werden

Marktplatz Ilmenau im Winter mit etwas Schnee
© Stadtverwaltung Ilmenau

Die Innenstadt der Stadt Ilmenau ist ein Zentrum zur Kommunikation, zum Verweilen, Einkaufen und Leben. Die Belebung dieses Gebietes ist ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Die Stadt Ilmenau unterstützt daher bereits seit 2020 mit einer finanziellen Förderung ehrenamtliche Vereine und Akteure bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die zur Belebung der Innenstadt beitragen. Außerdem sollen damit auch neue Initiativen und Ideen, die zur Belebung des Gebietes als pulsierendes Herz der Stadt Ilmenau beitragen, Ermutigung und Unterstützung finden.

In den letzten Jahren konnten bereits zahlreiche Projekte gefördert werden. Hierzu zählen Veranstaltungen wie der Autofrühling und das Lichterfest des Ilmenauer Kaufleute und Gewerbetreibenden e.V., das Musikalische Parkfest des Blasorchesters Ilmenau, oder verschiedene Projekte des Vereins Attraktives Ilmenau.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung und kann als Fehlbedarf- oder als Festbetragsfinanzierung erfolgen. Die Förderung beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten. Von einer Förderung ausgeschlossen sind jedoch kommerzielle und gewinnerwirtschaftende Veranstaltungen oder Veranstaltungen bei denen ein Eintrittsgeld verlangt wird sowie Veranstaltungen mit politischem Charakter oder Hintergrund.

Im Jahr 2024 stehen erneute Fördermittel i. H. v. 20.000,00 € zur Verfügung. Um eine gleichmäßige Verteilung der Veranstaltungen und Projekte auf das gesamte Kalenderjahr zu gewährleisten, werden die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zu zwei Terminen im Jahr vergeben. Anträge auf Förderung für das erste Halbjahr 2024 sind daher schriftlich bis zum 31.01.2024 an die Stadtverwaltung Ilmenau, Wirtschaftsförderung, Am Markt 7, 98693 Ilmenau zu richten. Die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular sind auf der Homepage der Stadtverwaltung Ilmenau abrufbar.

Die Anträge für das zweite Kalenderhalbjahr können bis zum 31.07. des Haushaltsjahres eingereicht werden. Wir bitten jedoch um Beachtung, dass der zuständige Wirtschafts-, Umwelt- und Verkehrsausschuss voraussichtlich erst im September über die Vergabe der Fördermittel abstimmt, so dass eine Beantragung für geplante Veranstaltungen im Sommer bis 31.01.2024 empfohlen wird.

Bei weiteren Fragen können sich Interessierte jederzeit an die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Ilmenau unter (03677) 600-121 oder per Mail an wirtschaftsfoerderung@ilmenau.de wenden.

17.01.2024