Ziegenbrunnen Kopfbild
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Amtliche Bekanntmachung
zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 der Stadt Ilmenau "Erholungsgebiet am Rosenkopf" Stützerbach

Geltungsbereich B-Plan B65

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 24.04.2025 den Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 der Stadt Ilmenau „Erholungsgebiet am Rosenkopf“ im Ortsteil Stützerbach gefasst.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 65 der Stadt Ilmenau “Erholungsgebiet am Rosenkopf“ im Ortsteil Stützerbach, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung

vom 20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026 

eingesehen werden.

 

Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Mittwoch und Freitag     08:30 – 12:30 Uhr

Dienstag und Donnerstag            13:00 – 18:00 Uhr

 

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677/600-206 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Angabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangene Stellungnahme wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.