Amtliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung im Internet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Ilmenau "Am Burgstein" im Ortsteil Stadt Langewiesen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 27.02.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 der Stadt Ilmenau “Am Burgstein“ im Ortsteil Stadt Langewiesen beschlossen.
Abweichend zum Aufstellungsbeschluss wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans entlang der nördlichen Grenze auf dem Flurstück Gemarkung Langewiesen, Flur 13, Flurstück 2026/1 (teilw.) geringfügig erweitert. Teilflächen des westlichen Geltungsbereiches auf dem Flurstück Gemarkung Langewiesen, Flur 13, Flurstück 425 (teilw.) entfallen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ab Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Flurstücke 425(teilw.), 426/1 (teilw.), 426/2 (teilw.) und 2026/1 (teilw.), sämtlich in der Gemarkung Langewiesen, Flur 13.
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 66 der Stadt Ilmenau “Am Burgstein“ im Ortsteil Stadt Langewiesen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung online unter
www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung
vom 27.10.2025 bis zum 28.11.2025
eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 - 18.00 Uhr
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-9243 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Angabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangene Stellungnahme wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau
Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister
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