Amtliche Bekanntmachung
Die vom Stadtrat der Stadt Ilmenau am 09.10.2025, Beschluss – Nr. 141/15/25/SR, festgestellte
1. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich „An der Ratsteichstraße“ der Stadt Ilmenau, in der Fassung vom August 2025 wurde mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 06.11.2025 auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung des Baugesetzbuchs vom 03.11.2017 (BGBl. I, S.3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) genehmigt.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß§ 6 Abs. 5 BauGB wirksam.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurden, werden ab sofort während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ilmenau im Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d, 98693 Ilmenau, Zimmer 2.10, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt. Entsprechend § 6a Abs. 2 BauGB wird die 1. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans und die dazugehörige Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung unter www.ilmenau.de - Bürgerservice - Planen und Bauen - Stadtentwicklung - Bauleitplanung - Flächennutzungsplan veröffentlicht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschrift über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Ilmenau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau
Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister
