Trausaal im Rathaus der Stadt Ilmenau
© Stadtverwaltung Ilmenau / Andreas Hartmann

Standesamt

Das Standesamt der Stadtverwaltung Ilmenau

Das Standesamt ist nicht nur bei einer bevorstehenden Trauung der richtige Ansprechpartner. Sämtliche Beurkundungen von der Geburt bis zum Todesfall erfolgen durch das Standesamt. Im Folgenden befindet sich eine Übersicht über die Leistungen sowie Kontaktdaten des Ilmenauer Standesamtes.

Direkter Kontakt

Reform zum Namensrecht ab 01.05.2025

Zum 01.05.2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Im Rahmen der Übergangsregelung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre bestehende Namensführung zu ändern.

Hierzu finden Sie auf der Hompage des Bundesamt für Justiz weitere Informationen. Sie können auch gern bei uns im Standesamt nachfragen. 

Sie haben sich für eine Trauung in Ilmenau entschieden. Alle Informationen zu unseren Trauzimmern sowie dem Anmeldeprozess und notwendigen Unterlagen finden Sie unter dem Link Eheschließung.

Trauringe auf Buch der Familie

Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs!
Nach der Geburt Ihres Kindes werden verschiedene Formalitäten notwendig - das Standesamt ist Ihnen dabei gern behilflich. Alle Informationen rund um die Anmeldung Ihres Kindes finden Sie unter dem Link Geburt und Hausgeburt.

Baby

Bei der Wiederaufnahme eines früheren Namens nach der Auflösung der Ehe wenden Sie sich bitte an das Standesamt. Für die Namensänderung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil

Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung)
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für sein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind ihren Ehenamen erteilen. Voraussetzung dafür ist, dass sie das Kind in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben.

Benötigte Unterlagen:

  • Eheurkunde
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Haushaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Negativbescheid bezüglich des Sorgerechts vom Jugendamt oder Scheidungsurteil mit Sorgerechtsreglung

 

Erteilung des Familiennamens des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Der allein sorgeberechtigte Elternteil, in der Regel ist dies die Mutter, kann dem Kind den Namen des nicht sorgeberechtigen Elternteils, also des Vaters, erteilen. Die Namenserteilung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils und der Einwilligung des Kindes, wenn dieses das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Die Namenserteilung setzt voraus, dass der Vater seine Vaterschaft zu dem Kind rechtlich anerkannt hat.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter

  • Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, können gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag durch die Bezeichnung männlich, weiblich, divers ersetzt oder ganz gestrichen wird.
  • Mit der Änderung des Geschlechts sind neue Vornamen zu bestimmen, wenn die bisherigen Vornamen nicht dem neu gewählten Geschlecht entsprechen. Die Anzahl der Vornamen kann geändert werden; maximal fünf Vornamen sind möglich.
  • Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen gemäß SBGG erfolgt in zwei Schritten:

1. Schritt: Die Anmeldung

  • Anmeldungen können seit dem 01.08.2024 im Standesamt abgegeben werden.
  • Die Anmeldung kann mündlich bei persönlicher Vorsprache im Standesamt erfolgen oder auch schriftlich/per Post (jeweils unter Vorlage eines amtlich gültigen Ausweisdokuments).
  • Ein Formular zur schriftlichen Anmeldung wird auf Nachfrage gerne ausgehändigt; die Anmeldung kann jedoch auch frei schriftlich formuliert werden.

2. Schritt: Die Erklärung

  • Die Erklärung ist frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach der Anmeldung möglich.
  • Die Erklärung muss bei dem gleichen Standesamt erfolgen bei dem auch die Anmeldung erfolgt ist.
  • Hauptwohnsitz sollte in Ilmenau oder den Ortsteilen sein; unabhängig vom Geburtsort.
  • Für die Anmeldungen bzw. Erklärungen von minderjährigen Personen, Personen mit Vormund oder Betreuer oder Personen, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenden Sie sich gerne im Vorfeld an das Standesamt, um Details zu klären .

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis/ Reisepass.
  • Geburtsurkunde (entfällt jedoch, sofern der Geburtsort Ilmenau oder einer der Ortsteile ist).
  • Falls bereits eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen wurde, eine diesbezügliche Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde.
  • Bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung eines in Deutschland beeidigten Dolmetschers mit notwendig.

Zusätzlich bei Minderjährigen

  • amtliche Ausweisdokumente der Eltern/ der gesetzlichen Vertreter,
  • ein aktueller Nachweis zum Sorgerecht der gesetzlichen Vertreter.

Kosten

  • Anmeldung: 20,00 EUR
  • Erklärung: 25,00 EUR
 

Ist ein Deutscher im Ausland geboren, so kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beurkundet werden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Nachbeurkundet werden Fälle von Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder unter deutsches Recht fallen. Antragsberechtigt sind das Kinde, dessen Eltern, Ehegatte, Lebenspartner oder Kind. Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz oder gewöhlichen Aufenthalt hat.

 

Antrag zur Beurkundung einer Auslandsgeburt

Für Hochzeiten im Ausland muss teilweise ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis besteht. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt des aktuellen Wohnsitzes. Sollte im Inland weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthalt bestehen, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes zuständig.

Unterlagen
wenn beide Verlobte deutsch sind:

  • Personalausweis/ Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes
  • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages
  • bei Geburt im Ausland zusätzlich Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
  • falls Sie schon einmal verheiratet waren, Eheurkunde und Scheidungsurteil

Besitzt einer der Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht oder ist einer der Verlobten Spätaussiedler/in sind nähere Informationen beim Standesamt des Hauptwohnsitzes zu erhalten.

Formular

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis

Gebührentatbestand

50,00 EUR, wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

Rechtsgrundlagen
§ 39 Personenstandsgesetz

Seit dem 01. März 2009 ist der Austritt aus einer anerkannten Religionsgemeinschaft gegenüber dem Standesamt zu erklären, wo die Person ihren Wohnsitz hat.

Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass
  • ggf. Heiratsurkunde

Voraussetzungen
Wohnsitz der austretenden Person muss im Standesamtsbezirk liegen.

Gebühren:
36,00 EUR

Rechtsgrundlagen
Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft (ThürReWeAusDVO)

Sie können bei uns Urkunden aus dem Geburten-, dem Ehe- und dem Sterberegister gegen Gebühr am besten per Mail, unter standesamt@ilmenau.de anfordern. Selbstverständlich können Sie auch persönlich zu unseren Öffnungszeiten ins Standesamt kommen und die Urkunden bestellen/ abholen.

Unterlagen
  • Personalausweis, evtl. bereits vorhandene Urkunde oder Stammbuch

Voraussetzungen

  • vorhandener Eintrag in Personenstandsbüchern im Standesamtsbezirk
  • Urkunden erhalten nur berechtigte Personen nach PStG §§ 61 ff.

Gebühren
je Urkunde 10,00 EUR

Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG), §§ 61 ff.

Urkunden können auch über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) angefordert werden.

Die Urkundenbestellung läuft wie folgt ab:

  1. Aufruf der Urkundenanforderung über einen der unten genannten Links
  2. Sie haben die Möglichkeit sich entweder mit einem bestehenden Servicekonto Thüringen oder mit einem bestehenden verimi-Konto anzumelden bzw. neu zu registrieren.
  3. Ihre Daten werden als Antragstellerdaten erfasst, anschließend geben Sie bitte die Daten des Personenstandfalls, für welchen die Urkunde(n) ausgestellt werden soll(en), ein.
  4. Nach dem Absenden erhalten Sie und auch das Standesamt eine Zusammenfassung des Antrags.
  5. Alle weiteren Informationen wie z. B. die Bankverbindung für die Überweisung der Gebühren werden Ihnen per E-Mail durch das Standesamt mitgeteilt.

Folgende Urkunden können zzt. online angefordert werden:

Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann bei den Jugendämtern und Standesämtern im gesamten Bundesgebiet sowie bei Notaren abgegeben werden. Die Vaterschaft kann zu einem Kind anerkannt werden, wenn nicht bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt möglich.

Unterlagen

  • Personalausweise von Mutter und Vater
  • Geburtsurkunden von Mutter und Vater

Gebührentatbestand
gebührenfrei

Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch §§ 1592 ff

In diesem Fall wenden Sie sich vertrauensvoll an ein Bestattungsunternehmen, welches für Sie alle Formalitäten im Standesamt erledigt oder sprechen Sie persönlich im Standesamt vor. Alle Informationen zu vorliegenden Unterlagen finden Sie unter dem Link Sterbefälle.

Grabsteine

Das Stadtarchiv Ilmenau verwahrt seit Novellierung des Personenstandgesetzes zum 1. Januar 2009 Bücher des Standesamtes, deren Datenschutzfristen abgelaufen sind und Nebenakten zu diesen Büchern. Das Stadtarchiv übernimmt die Bücher aus dem Standesamt nach Ablauf folgender Fristen:

  • Geburtenbücher nach 110 Jahren
  • Ehebücher nach 80 Jahren
  • Sterbebücher nach 30 Jahren

Das Stadtarchiv erteilt Auskunft, fertigt beglaubigte Kopien an und recherchiert gegen Gebühr für Privatpersonen. Für die Recherche sind Mindestangaben wie Datum und Ort der Geburt, der Eheschließung und des Sterbefalls notwendig. Die Bücher können im Stadtarchiv eingesehen werden.

Für Auskünfte vor 1876 (1874) wenden Sie sich bitte direkt an das Landeskirchenarchiv Eisenach oder an ihre Kirchgemeinde.

Übersicht über die Personenstandsbücher

Personenstandsbücher