Baumreihe
© Christel (IndiraFoto), Pixabay

Baumfällungen in der Stadt Ilmenau 2026

Bücheloh Ilmenauer Straße Robinie Stammfäule

Gehren

Schlosspark Eiche abgestorbene Krone
Schlosspark Esche abgestorben
Schlosspark Schwarzerle Stockfäule
Schlosspark Eiche starker Vitalitätsverlust
Sportplatz Weide (2 Stück) abgestorben
Sportplatz Ahorn starker Vitalitätsverlust
Töpfergasse Erle Standsicherheit nicht mehr gegeben
Gräfinau-Angstedt Hinter den Gärten Roßkastanie Stammriss, gefährdete Standsicherheit
Wümbacher Straße Weide Bruchfestigkeit nicht gegeben
Wümbacher Straße Weide Pilzbefall
Wümbacher Straße Bergahorn Stammfäule, gefährdete Standsicherheit
Heyda An der See Birke starker Vitalitätsverlust, im Absterben befindlich
Ilmenau Kernstadt Lessingpark Ulme Standsicherheit nicht mehr gegeben
Friedhof Schwarzpappel Standsicherheit nicht mehr gegeben
Friedhof Spitzahorn Standsicherheit nicht mehr gegeben
Friedhof Winterlinde Standsicherheit nicht mehr gegeben
Langewiesen Bockrand Bergahorn (2 Stück) Bruchgefahr
Burgstraße Salweiden (2 Stück) abgestorben
Felsenkellerpark Birne abgestorben
Friedhof Birke starker Vitalitätsverlust / im Absterben befindlich
Friedhof Birke (2 Stück) starker Vitalitätsverlust / im Absterben befindlich
Friedhof Bergahorn (2 Stück) abgestorben
Gehrener Straße Bergahorn (3 Stück) starker Vitalitätsverlust / im Absterben befindlich
Oberweg Esche starker Vitalitätsverlust / im Absterben befindlich
Schäferei Salweide Stammfäule
Sportplatz Robinie Stockfäule
Sportplatz Schwarzerle Stockfäule

Manebach


Schmücker Straße Esche (3 Stück) Straßenbaumaßnahme Schmücker Straße 4. Bauabschnitt
Bergahorn
Oehrenstock Oehretalstraße Feldahorn starker Vitalitätsverlust / im Absterben befindlich
Sportplatz Eberesche abgestorben


Stützerbach



Gläsertalstraße Ahorn Standsicherheit nicht mehr gegeben
Oberstraße Esche Baumaßnahme
Oberstraße Ahorn Baumaßnahme
Oberstraße Ahorn Baumaßnahme

Welche Bäume sind geschützt?

Durch die Ilmenauer Baumschutzsatzung sind alle Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 50 cm (gemessen in 1m Höhe über dem Erdboden). Nicht geschützt sind Fichten und Erwerbsobstbäume wie Apfel, Kirsche, Birne oder Pflaume - Ausnahmen sind Walnussbäume und Wildobstarten.

Wann muss ein Antrag gestellt werden?

Ein Antrag auf Befreiung bzw. Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn ein Baum gefällt werden soll. Pflegemaßnahmen, die das Aussehen und die Statik des Baumes nicht wesentlich verändern, sind genehmigungsfrei.

Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Eigentümer. Ist eine andere Person (z.B. Nachbar) der Antragsteller, ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers erforderlich.

Sie haben noch Fragen?

Abteilung Stadtgrün/Friedhof/Forst

+49 3677 600 9675  stadtgruen@ilmenau.de