Baumreihe
© Christel (IndiraFoto), Pixabay

Baumfällungen in der Stadt Ilmenau 2026

Gräfinau-Angstedt Alte Gehrener Straße

Erlen (4 Stück)

abgängig
Heyda Auf der Heide

Kastanie (1 Stück)

Birke (1 Stück)

abgängig
Ilmenau Am Stollen Pappeln (3 Stück) Sturmschaden
  Friedhof Linde (1 Stück) abgängig
  Lindenstraße Buche (1 Stück) Standsicherheit nicht mehr gegeben
Manebach Kindergarten Pappeln (2 Stück) Standsicherheit nicht mehr gegeben
Oehrenstock Frauenwälder Straße Ahorn (1Stück) Standsicherheit nicht mehr gegeben
  Oehretalstraße Linde (3 Stück) Standsicherheit nicht mehr gegeben
Roda Am Kupferberg Eschen (4 Stück) abgestorben
Stützerbach Am Schloßberg Ahorn (1 Stück) Standsicherheit nicht mehr gegeben
Wümbach Langewiesener Landstraße Kolorado-Tanne (1 Stück) abgängig

Welche Bäume sind geschützt?

Durch die Ilmenauer Baumschutzsatzung sind alle Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 50 cm (gemessen in 1m Höhe über dem Erdboden). Nicht geschützt sind Fichten und Erwerbsobstbäume wie Apfel, Kirsche, Birne oder Pflaume - Ausnahmen sind Walnussbäume und Wildobstarten.

Wann muss ein Antrag gestellt werden?

Ein Antrag auf Befreiung bzw. Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn ein Baum gefällt werden soll. Pflegemaßnahmen, die das Aussehen und die Statik des Baumes nicht wesentlich verändern, sind genehmigungsfrei.

Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Eigentümer. Ist eine andere Person (z.B. Nachbar) der Antragsteller, ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers erforderlich.

Sie haben noch Fragen?

Abteilung Stadtgrün/Friedhof/Forst

+49 3677 600 9675  stadtgruen@ilmenau.de