Amtliche Bekanntmachung
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan der Stadt Ilmenau "Wohnpark Karl - Marien - Höhe" im Ortsteil Stadt Gehren, 2. Änderung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Ilmenau Nr. GE 02 “Wohnpark Karl - Marien - Höhe“, 2. Änderung beschlossen.
Hinweis: Entgegen der Bezeichnung im Aufstellungsbeschluss, wird die Bezeichnung des Bebauungsplanes ab Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fortlaufend unter Bebauungsplan der Stadt Ilmenau “ Wohnpark Karl - Marien - Höhe“ im Ortsteil Stadt Gehren, 2.Änderung weitergeführt.
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des Bebauungsplans der Stadt Ilmenau
“ Wohnpark Karl - Marien - Höhe“ im Ortsteil Stadt Gehren, 2. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung online unter
www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung
vom 08.04.2024 bis zum 10.05.2024
eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Mittwoch und Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden. Bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-9243 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Angabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangene Stellungnahme wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.
Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister
Folgende Unterlagen können hier eingesehen werden (für eine optimale Darstellung öffnen Sie die PDF-Dateien bitte im Adobe Acrobat Reader DC) :
- Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung
- Versickerungsgutachten mit Anlagen 1 - 5
- Anlage 6 Schachtscheine und Leitungsauskünfte zum Versickerungsgutachten