Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

zum Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 59 der Stadt Ilmenau "Möbelhaus Erfurter Straße" - 2. Änderung

Der gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom Stadtrat der Stadt Ilmenau am 15.12.2022, Beschluss-Nr. 519/36/22/SR, als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 59 der Stadt Ilmenau „Möbelhaus Erfurter Straße“ – 2. Änderung war gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Ilm-Kreis vorgelegt worden. Nach Prüfung des Bebauungsplans Nr. 59 der Stadt Ilmenau „Möbelhaus Erfurter Straße“ – 2. Änderung konnten Gründe, die zur Beanstandung der Satzung als solche führen würden, nicht festgestellt werden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 59 der Stadt Ilmenau „Möbelhaus Erfurter Straße“ – 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 21 Abs. 1 ThürKO in Kraft.

Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 59 der Stadt Ilmenau 'Möbelhaus Erfurter Straße' - 2. Änderung (ohne Maßstab)
Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 59 der Stadt Ilmenau 'Möbelhaus Erfurter Straße' - 2. Änderung (ohne Maßstab)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichungen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BauGB). Gemäß § 10 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB wird der Bebauungsplan mit der Begründung ab sofort während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ilmenau im Stadtbauamt Ilmenau, Weimarer Straße 1 d, 98693 Ilmenau, Zimmer 2.10, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt. Entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend unter www.ilmenau.de/ Bürgerservice - Planen und Bauen - Stadtentwicklung und Stadtplanung – Bauleitplanung - Bebauungspläne veröffentlicht.

Für den Fall, dass durch den Bebauungsplan Vermögensnachteile im Sinne der §§ 39 – 42 BauGB eintreten, können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Die Fälligkeit der Ansprüche kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt wird (§ 44 Abs. 3 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).

Unbeachtlich sind 1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Ilmenau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister