Amtliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27 der Stadt Ilmenau "Naturcamp Lenkgrund Frauenwald" gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27 der Stadt Ilmenau „Naturcamp Lenkgrund Frauenwald“ in der Fassung vom 02.12.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Vorhabenträger plant ein „Naturcamp für die Vermietung von Unterkünften und Camping“ auf dem Areal des ehemaligen Schwimmbades Frauenwald mit ganzjähriger Nutzung für touristische Zwecke. Das bedeutet die geplante Errichtung von Tinyhouses, einem erweiterten Hauptgebäude mit sanitären Anlagen, Gemeinschafts- und Aufenthaltsraum mit Küche und einer Outdoorküche, Campingmöglichkeiten für Wohnmobile bzw. Wohnwagen und Zelte sowie Stell- und Parkflächen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB soll die Fläche städtebaulich geordnet und das konkrete Bauvorhaben vorbereitet bzw. ermöglicht werden.
Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27 der Stadt Ilmenau „Naturcamp Lenkgrund Frauenwald“ (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan) mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der dazugehörigen Anlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten liegen im Zeitraum
vom 20.02.2023 bis zum 22.03.2023
im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Bauamt, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, MIttwoch, Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können durch jedermann Stellungnahmen zum 2. Entwurf sowie Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Außerhalb dieser Zeiten besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677/600232 die Möglichkeit, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Die o.g. Planungsunterlagen können gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auch online unter www.ilmenau.de/bekanntmachungen_stadtplanung eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
- Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan
- Artenschutzrechtliche Beurteilung
- SPA-Verträglichkeitsstudie
1. Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage eingesehen werden können,
gehören:
a) Stellungnahmen Landratsamt Ilm-Kreis vom 24.02.2021 und 06.12.2021
b) Stellungnahme Thüringer Landesverwaltungsamt vom 17.02.2021
c) Stellungnahme Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen vom 24.02.2021
d) Stellungnahme Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 17.02.2021
e) Stellungnahme Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband (WAVI) Ilmenau vom 05.02.2021
f) Stellungnahme ThüringenForst vom 09.02.2021
g) Bürgerschreiben vom 18.02.2021
h) Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan vom 02.12.2022
i) Artenschutzrechtliche Beurteilung vom 02.12.2022
j) SPA-Verträglichkeitsstudie vom 02.12.2022
2. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar :
Zu a) Stellungnahmen Landratsamt Ilm-Kreis vom 24.02.2021 und 06.12.2021
- Forderung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht zur Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen, Bilanzierung des zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft und konkrete Festlegung und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen
- das Vorhaben befindet sich in der Entwicklungszone des Biosphärenreservates Thüringer Wald, laut Regionalplan MIttelthüringen im Vorranggebiet Freiraumsicherung FS-54 "Biosphärenreservat Vessertal - Thüringer Wald"
- das Vorhaben liegt im Natura 2000-Gebiet EG-Vogelschutzgebiet „Mittlerer Thüringer Wald“, eine Erheblichkeitsabschätzung ist vorzulegen à entsprechend der zwischenzeitlich vorliegenden Erheblichkeitsabschätzung werden bei Einhaltung der geplanten Maßnahmen die Auswirkungen des Vorhabens auf Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes als nicht erheblich eingestuft
- eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist durch ein Fachplanungsbüro zu erarbeiten à entsprechend der zwischenzeitlich vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung sind bei Einhaltung der festgesetzten Maßnahmen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht betroffen
- durch die Planung könnten gesetzlich geschützte Biotope betroffen sein, dies ist zu prüfen
- das Vorhaben befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ und nicht im Naturpark „Thüringer Wald“
- Einleitung von Schmutz-, Grau- und Regenwasser bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis, es darf nicht in die Trinkwasserschutzzone I des Wasserschutzgebietes „Gersgrund Schmiedefeld“ eingeleitet werden
- geplante Trinkwasserbohrung ist durch die Untere Wasserbehörde anzuzeigen, die Wasserentnahme bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde
- Niederschlagswasser sollte in den „Breiten Bach“ abgeleitet werden
- Prüfung erforderlich, ob Outdoorküche einen Fettabscheider benötigt
- Hinweise zur Ausführung der Regenwasserzisterne, Gewässereinleitung Überlauf Zisterne bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde
- ergänzende Hinweise zur Verwendung von gebietseigenem Pflanzgut gemäß BNatSchG
Zu b) Stellungnahme Thüringer Landesverwaltungsamt vom 17.02.2021
- das Plangebiet liegt gemäß Raumnutzungskarte des Regionalplans Mittelthüringen i.V. m. Ziel Z 4-1 innerhalb des Vorranggebietes Freiraumsicherung FS-54 - Biosphärenreservat „Vessertal - Thüringer Wald“, außerdem im unzerschnittenen, störungsarmen Raum mit mehr als 50 km² „Östlicher Thüringer Wald zwischen Schmiedefeld a. R., Neustadt a. R. und Waldau“ und im Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung „Thüringer Wald“
Zu c) Stellungnahme Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen vom 24.02.2021
- 1. Entwurf zur Überarbeitung des Regionalplans beinhaltet im Vorhabenbereich Änderung des Vorrang- in ein Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung
Zu d) Stellungnahme Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 17.02.2021
- Hinweise auf Lage des B-Plans in Entwicklungszone (Zone III) des Biosphärenreservates Thüringer Wald und im EG-Vogelschutzgebiet TH-Nr. 26 „Mittlerer Thüringer Wald“
- Beachtung der Verbote des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Prüfung der Betroffenheit von besonders geschützten Biotopen
Zu e) Stellungnahme Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband (WAVI) Ilmenau vom 05.02.2021
- keine Anschlussmöglichkeit an öffentliche Entwässerungseinrichtung, anfallendes Abwasser ist am Ort des Entstehens schadlos zu beseitigen, eine wasserrechtliche Erlaubnis ist bei der zuständigen Wasserbehörde einzuholen
Zu f) Stellungnahme ThüringenForst vom 09.02.2021
- Hinweis auf Waldabstand von 30 m bei der Errichtung von Gebäuden gemäß § 26 (5) Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG)
Zu g) Bürgerschreiben vom 18.02.2021
- Lage des Vorhabens im Quellgebiet
- Berücksichtigung Bachlauf „Breiter Bach“
Zu h) Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan vom 02.12.2022
- gemäß §2a BauGB mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes, mit Angaben zu den Schutzgütern Flora / Fauna / biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und sonstigen Schutzgütern inkl. Auswertung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung und bei Nichtdurchführung des Plans mit Angaben zu Auswirkungen auf die vor genannten Schutzgüter
- Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der nachteiligen Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen sowie Benennung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung nach Biotoptypen und für das Schutzgut Boden
- Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten
Zu i) Artenschutzrechtliche Beurteilung vom 02.12.2022
- im Vorhabengebiet sind folgende 11 Fledermausarten wegen bekannter Nachweise in der Umgebung potenziell als gelegentlich jagende oder durchziehende Arten zu erwarten: Mopsfledermaus, Nordfledermaus, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Kleiner Abendsegler, Abendsegler, Zwergfledermaus, Braunes Langohr
- Fledermausquartiere wurden weder im vorhandenen Gebäude noch im vorhandenen Gehölzbestand nachgewiesen
- die Kartierung erbrachte Nachweise von folgenden 25 Vogelarten im Vorhabengebiet und unmittelbar benachbart, darunter 10 Brutvogelarten innerhalb des Planungsraumes: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Goldammer, Graureiher, Grünfink, Kleiber, Kohlmeise, Kolkrabe, Mäusebussard, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Rauchschwalbe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Star, Stockente, Tannenmeise, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig, Zilpzalp
- die Potenzialabschätzung vor dem Hintergrund der Habitatausstattung des Planungsraumes erbrachte ein Gesamt-Artenpotenzial von folgenden 64 Vogelarten, darunter 9 regelmäßige und 6 unregelmäßige Brutvogelarten, 3 Brutvogelarten der unmittelbaren Umgebung sowie 37 Nahrungsgäste und wenigstens 9 Durchzügler/ Rastgäste: Amsel, Bachstelze, Bergfink, Blaumeise, Bluthänfling, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Elster, Erlenzeisig, Feldschwirl, Feldsperling, Fichtenkreuzschnabel, Gartenbaumläufer, Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz, Gimpel, Goldammer, Graureiher, Grünfink, Grünspecht, Habicht, Haubenmeise, Hausrotschwanz, Haussperling, Heckenbraunelle, Kernbeißer, Klappergrasmücke, Kleiber, Kohlmeise, Kolkrabe, Mauersegler, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Rauchschwalbe, Rauhfußkauz, Ringeltaube, Rotdrossel, Rotkehlchen, Rotmilan, Saatkrähe, Schwanzmeise, Schwarzspecht, Singdrossel, Sommergoldhähnchen, Sperber, Star, Stieglitz, Stockente, Straßentaube, Sumpfmeise, Tannenhäher, Tannenmeise, Turmfalke, Wacholderdrossel, Waldbaumläufer, Waldkauz, Waldohreule, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig, Zilpzalp
- bei den Brutvogelarten handelt es sich ausschließlich um Arten, welche im Thüringer Wald weit verbreitete und derzeit nicht bestandsbedroht sind
- Vorkommen sonstiger streng geschützter Tier- und Pflanzenarten können sicher ausgeschlossen werden
- durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nicht eintreten
Zu j) SPA-Verträglichkeitsstudie (SPA = Special Protection Area / EG-Vogelschutzgebiet) vom 02.12.2022
- das Vorhaben mit einer Fläche von ca. 0,5 ha liegt innerhalb des 183 km² großen SPA-Gebietes „Mittlerer Thüringer Wald“ (DE 5430-401) und beansprucht damit dauerhaft weniger als 0,0027% der SPA-Gebietsfläche
- die Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele, d.h. die Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (VogelSchRL), wurden geprüft, mit dem Ergebnis, dass keine Vogelarten erheblich beeinträchtigt werden und das Vorhaben somit hinsichtlich des v. g. SPA-Gebietes zulässig ist
- eine Ausnahmeprüfung nach § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG ist nicht erforderlich
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Geltungsbereich:
Abweichend zum Aufstellungsbeschluss wurden die ursprünglich einbezogenen Flurstücke 58/29 und 384/58, welche zur Verkehrsfläche der angrenzenden Kreisstraße K58 gehören, aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Im 2. Entwurf wurden die Flurstücke 58/30, 58/32 und 58/34 hinzugefügt. Das Plangebiet umfasst eine Flächengröße von ca. 0,7 ha und wird durch die Nordstraße in 2 Geltungsbereiche geteilt.
Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister
Folgende Unterlagen können Sie hier einsehen :
HINWEIS:
Aus technischen Gründen stehen die aktuellen Planungsunterlagen zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erst ab dem 01.03.2023 online zur Verfügung.
Der Offenlage-Zeitraum wird dem entsprechend verlängert. Die Unterlagen sind somit bis 31.03.2023 online einsehbar.
Planzeichnung 2. Entwurf (Teil A)
Festsetzungen 2. Entwurf (Teil B)
Begründung - Anlage 1 Zeichnungen
Begründung - Anlage 2a Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan
Begründung - Anlage 2b Bestandsplan
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Wesentliche umweltbezogene Informationen