Amtliche Bekanntmachung
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erweiterung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau für den Bereich der neuen Ortsteile - OT Bücheloh, OT Wümbach, OT Gräfinau-Angstedt, OT Stadt Langewiesen, OT Oehrenstock, OT Stadt Gehren, OT Jesuborn, OT Pennewitz, OT Möhrenbach, OT Stützerbach, OT Frauenwald - gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit Entscheidung vom 24.03.2020 hat der Oberbürgermeister der Stadt Ilmenau gemäß § 30 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) entschieden, für das Territorium der Stadt Ilmenau - OT Bücheloh, OT Wümbach, OT Gräfinau-Angstedt, OT Stadt Langewiesen, OT Oehrenstock, OT Stadt Gehren, OT Jesuborn, OT Pennewitz, OT Möhrenbach, OT Stützerbach, OT Frauenwald - den Flächennutzungsplan der Stadt Ilmenau zu erweitern.
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, der dazugehörigen Begründung, Ausschnittsvergrößerungen Teilbereiche Ortsteile sowie eine Siedlungsentwicklungsstudie Wohnen (Stand 2020) im Zeitraum
vom 20.02.2023 bis zum 28.04.2023
in der Stadtverwaltung Ilmenau, Bauamt, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und kann dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, MIttwoch und Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder mündlich vorzubringen.
Bezüglich der persönlichen Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Ilmenau sind die jeweils aktuell gültigen Hinweise auf der Homepage der Stadt Ilmenau unter www.ilmenau.de zu beachten.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 600-231 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Im gleichen Zeitraum können die oben genannten Unterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes auch online unter www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wir in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden.
Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister
Folgende Unterlagen können hier eingesehen werden :
AusschnittvergrößerungTeilbereich OT Bücheloh
AusschnittvergrößerungTeilbereich OT Wümbach
AusschnittvergrößerungTeilbereich OT Gräfinau-Angstedt
AusschnittvergrößerungTeilbreich OT Stadt Langewiesen
AusschnittvergrößerungTeilbreich OT Oehrenstock
AusschnittvergrößerungTeilbereich OT Stadt Gehren
AusschnittvergrößerungTeilbereich OT Jesuborn
AusschnittvergrößerungTeilbreich OT Pennewitz
AusschnittvergrößerungTeilbreich OT Möhrenbach
AusschnittvergrößerungTeilbreich OT Stützerbach
AusschnittvergrößerungTeilbreich OT Frauenwald