Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Ilmenau "Hinter der Kirche" im OT Jesuborn gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 14.07.2022 den Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 der Stadt Ilmenau  „Hinter der Kirche“ im Ortsteil Jesuborn gefasst.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), den Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) sowie der dazugehörigen Begründung im Zeitraum

                                                                                      vom 20.03.2023 bis zum 21.04.2023

im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Bauamt, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und kann dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden :

                                               Montag, MIttwoch und Freitag                               08.30 - 12.30 Uhr
                                               Dienstag und Donnerstag                                      13.00 - 18.00 Uhr

 

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen. Bezüglich der persönlichen Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Ilmenau sind die jeweils aktuell gültigen Hinweise auf der Homepage der Stadt Ilmenau unter www.ilmenau.de zu beachten.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677/ 600-206 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auch online unter www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung eingesehen werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das teilweise Flurstück 132/5, Flur 3, Gemarkung Jesuborn.

Abgrenzung räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 'Hinter der Kirche' (unmaßstäbliche Verkleinerung)
Abgrenzung räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 'Hinter der Kirche' (unmaßstäbliche Verkleinerung)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister