Feuerwerk
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern/pyrotechnischen Gegenständen ist nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres erlaubt.
Ausnahmen hiervon kann die zuständige Behörde aus begründetem Anlass außerhalb der Tage zum Jahreswechsel zulassen. Zuständige Behörde ist in Thüringen das
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Regionalinspektion Erfurt
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
E-Mail: as-mitte@tlv.thueringen.de
Tel.: 0361 37 883 00; Fax 0361 37 883 80
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung (Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände) ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Ereignis zu stellen.