Hennebrunnen mit Osterschmuck
© Wolfgang Kobe

Informationen zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2024



Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024

Europaflagge

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bei der Stadtverwaltung Ilmenau, Abteilung Bürgerdienste bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die

Stadtverwaltung Ilmenau
Abteilung Bürgerdienste
Am Markt 7
98693 Ilmenau

senden.

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter: www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag kann auf folgender Seite heruntergeladen werden:

https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Der ausgefüllten Antrag muss an die Gemeinde gesendet werden, wo Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

Ehemalige Ilmenauer schicken den Antrag bitte an die

Stadtverwaltung Ilmenau
Abteilung Bürgerdienste
Am Markt 7
98693 Ilmenau

Hinweis:

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.