Rathaus und Amtshaus im Sommer
© Stadtverwaltung Ilmenau / Andreas Hartmann

Informationen zur Briefwahl

bei den Kommunalwahlen

Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in die Wählerverzeichnisse für die Kommunalwahl am 26. Mai 2024 ist der 14. April 2024. Erst danach können Briefwahl-Anträge durch das Wahlbüro bearbeitet werden.

Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Beantragung eines Wahlscheins. Dies vereinfacht das Verfahren und führt zu einer schnelleren Bearbeitung des Antrags. Vielen Dank!

Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.

Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Ein Antragsvordruck mit Vollmacht wird sich auf der Rückseite des Ihnen bis zum 5. Mai 2024 zugestellten Wahlbenachrichtigungsbriefes befinden. Bitte füllen Sie diesen aus, wenn Sie Briefwahl machen möchten. Der Antrag kann aber auch gestellt werden, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung noch nicht bzw. nicht mehr haben. Das Formular dazu finden Sie hier: Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.

Der Antragsteller muss seinen Familiennamen, Vornamen, sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben und den Antrag unterschreiben.

Die elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist dann auch möglich. Die Online-Beantragung kann über die Seite https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=16070029 erfolgen.

Bei der Antragstellung ist die Eingabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. An diese Adresse wird eine Bestätigung gesendet. Absender ist die Stadtverwaltung Ilmenau, aus technischen Gründen wird als Absender-Mailadresse noreply@wahlschein.de angegeben.

Die Unterlagen für die Kommunalwahlen werden frühestens ab 3. Mai 2024 versendet. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen per Post einige Zeit in Anspruch nimmt!