| I.
Allgemeines
Die Bibliothek
ist eine der Allgemeinheit dienende Kultureinrichtung der Stadt
Ilmenau mit der Aufgabe, Bücher, Zeitschriften, Tonträger und sonstige
Medien der Bevölkerung zu Zwecken der Information, der allgemeinen,
schulischen und beruflichen Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung
zugänglich zu machen.
II.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten
der Bibliothek werden durch Aushang an derselben bekannt gemacht
und in der Tagespresse veröffentlicht.
III.
Anmeldung
- Jeder Benutzer,
der das 6. Lebensjahr vollendet hat, erhält zur Benutzung der
Bibliothek einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist.
Bei der Anmeldung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis,
Pass) vorzulegen.
Minderjährige bedürfen zur Anmeldung der schriftlichen Einwilligung
ihrer gesetzlichen Vertreter, dessen Personalausweis oder Reisepass
muss bei der Anmeldung vorliegen.
- Zugleich
hat sich der Benutzer durch Unterschrift uneingeschränkt zum Schadenersatz
zu verpflichten für den Fall, dass er die ihm übergebenen Gegenstände
nicht oder nicht ordnungsgemäß der Bibliothek zurückgibt.
Durch diese Unterschrift bestätigt er weiterhin die Kenntnis dieser
Benutzungsordnung.
- Wohnungsänderung
und der Verlust des Benutzerausweises sind der Bibliothek unverzüglich
anzuzeigen.
- Für Internetbenutzer
gelten gesonderte Regelungen, die mit der Unterschrift des Benutzers
anerkannt werden.
IV.
Ausleihe
- Die Ausleihe
ist gebührenfrei.
- Zu jeder
Ausleihe bzw. Rückgabe von Büchern und anderen Medien ist der
Benutzerausweis vorzulegen. Ein Weiterverleihen der Medien ist
nicht statthaft.
- Auszuleihende
Bücher können gegen die Entrichtung einer Gebühr vorbestellt werden.
V. Leihfrist
- Die Leihfrist
für Bücher beträgt vier Wochen, für alle anderen Medien eine Woche.
- Sie kann
verlängert werden, wenn ausgeliehene Bücher nicht vorbestellt
sind. Verlängerungen sind in der Regel zweimal möglich.
- Die Benutzer
können Kopien von Bibliotheksgut anfertigen, wenn der Zustand
der Medien und urheberrechtlichen Bestimmungen dies erlauben.
Die Bibliothek haftet nicht für missbräuchliche Handlungen.
VI.
Verspätete Rückgabe und Mahnung
- Für
die Überschreitung der Leihfrist, ohne das es einer Mahnung
bedarf, werden Säumniszuschläge erhoben.
- Säumniszuschläge
für das Überschreiten der Leihfrist nach der 1. Woche pro entliehenes
Medium / Tag:
| -
für Erwachsene |
0,20
€
|
| -
für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
0,10
€
|
-
Sonstige
kostenpflichtige Leistungen:
| a) |
Drucken
pro Blatt |
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|
Schwarz-Weiß-Druck |
0,25
€
|
|
Farbdruck |
0,35
€
|
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| b) |
Download
1 Diskette zur einmaligen Verwendung in Bibliothek |
1,00
€
|
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| c) |
Erstausstattung
eines Benutzerausweises |
1,50
€
|
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| d) |
Ersatzausweis |
2,50
€
|
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| e) |
Vorbestellung |
1,00
€
|
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| f) |
Einarbeitungsgebühr |
|
Für
die erforderliche Einarbeitung eines Ersatzexemplares
bei Verlust oder starker Beschädigung wird eine Gebühr
erhoben. |
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|
für
ein identisches Ersatzexemplar |
2,50
€
|
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|
|
|
für
jedes andere Ersatzexemplar |
4,00
€
|
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|
|
Literaturzusammenstellung
und Internetrecherche entsprechend dem Zeitaufwand pro
Stunde |
10,00
€
|
VII.
Beschädigung und Verlust
- Jeder Benutzer
ist verpflichtet, die Bücher und anderen Medien schonend zu behandeln.
Jede Beschädigung - auch Unterstreichungen und Anmerkungen gelten
als solche - und jeder Verlust verpflichtet zu Schadenersatz in
der Höhe des Wiederbeschaffungspreises.
- Bis zur Erfüllung
der Ersatzpflicht kann der Benutzer keine Bücher und anderen Medien
entleihen.
Wird eine entliehene Medieneinheit trotz dreimaliger Mahnung nicht
zurückgegeben, kann statt der Herausgabe sofort Schadenersatz
in voller Höhe verlangt werden. Zusätzlich sind die entstandenen
Versäumnisgebühren zu entrichten. Absatz I Satz 2 gilt entsprechend.
VIII. Hausordnung
- Die Benutzer
haben sich während ihres Aufenthaltes in der Bibliothek so zu
verhalten, dass andere nicht gestört werden und der Bibliotheksbetrieb
nicht beeinträchtigt wird.
- Rauchen,
Essen und Trinken ist in den Bibliotheksräumen nicht gestattet.
Die Besucher der Bibliothek haben sich so zu verhalten, das Schäden
am Gebäude und Einrichtung ausgeschlossen werden.
- Das Mitbringen
von Tieren ist nicht erlaubt.
- Taschen und
ggf. Garderobe sind in den dafür vorgesehenen Schränken einzuschließen.
Die Mitarbeiter der Bibliothek sind in den Bibliotheksräumen berechtigt,
sich den Inhalt von Mappen, Taschen und ähnlichen Behältnissen
zeigen zu lassen.
- Für verloren
gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer
übernimmt die Bibliothek keine Haftung.
- Das Hausrecht
nimmt der Leiter der Bibliothek oder das von ihm beauftragte Personal
wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
IX. Ausschluss
Wer erheblich
oder wiederholt gegen diese Ordnung verstößt, kann von der Bibliotheksbenutzung
ganz oder zeitweilig ausgeschlossen werden.
Dies erfolgt durch Einziehung des Benutzerausweises.
X.
Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung
tritt am 01.07.2003 in Kraft.
S
e e b e r
Oberbürgermeister
|