Bild: Magnolien

Gastaufnahmevertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Gast,

die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf den von den Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit auch bei sorgfältigster Bearbeitung keine Gewähr übernommen werden kann (Änderungen vorbehalten).

Das Mitbringen von Haustieren sollte, soweit nicht ausdrücklich angegeben, mit dem Vermieter abgestimmt werden. Eine Anfrage lohnt sich in jedem Fall.

Die im Verzeichnis angegebenen Preise beziehen sich auf das Zimmer/Nacht inklusive Frühstück.
Im Bereich Ferienwohnung/-häuser handelt es sich um Objektpreise/Nacht.

Eine Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.
 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner (Vermieter/Gast) zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. (siehe Vermittlungs- und Stornobedingungen)

Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommmene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag lt.Vermittlungs- und Stornobedingungen zu bezahlen. Ausschließlicher Gerichtsort ist der Betriebsort.