Infos zur Anmeldung
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Schon in Ilmenau angemeldet und 80 € Studentenzuschuss kassiert? Die Stadt Ilmenau begrüßt ihre neuen Einwohner, die Erstsemestler der Technischen Universität Ilmenau! Ihr fragt Euch vielleicht: "" oder Dazu hier eine kleine Hilfe! 1. Warum muss ich mich anmelden?
Die langjährigen Erfahrungen zeigen, dass es für viele Menschen eher eine Last ist, den "Behördenkram" zu erledigen. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben und muss deshalb gemacht werden. Da wir weder Verwarnungs- oder Bußgelder kassieren wollen, möchten wir vorsorglich darauf hinweisen: Wer in Ilmenau oder einem seiner Ortsteile wohnt, muss sich hier anmelden. Dies gilt auch dann, wenn ihr (nur) in einer WG oder einem Zimmer wohnt.
Die gesetzliche Regelung zur Anmeldung ist im Melderechtsrahmengesetz zu finden. § 11 ALLGEMEINE MELDEPFLICHT Abs.1 Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Im Gesetz wird für die Anmeldung eine Frist von einer Woche gegeben, das Einwohnermeldeamt verlängert für alle Studenten diese Anmeldefrist auf 2 Monate! Schließlich wollen wir ja nicht überrannt werden! Beim Start ins Wintersemester kann man sich also bis zum 30.11. gebührenfrei anmelden, beim Sommersemester bis zum 31.5. des gleichen Jahres. Die Anmeldung kann auch über unsere Internetseite online vorgenommen werden! Anmeldungen nach diesem Tag können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden.
Zur Anmeldung sind Personalausweis oder Reisepass und der Mietvertrag erforderlich. Hier gebt ihr auch an, ob ihr euch mit Haupt- oder Nebenwohnung anmelden bzw. ob ihr euren bisherigen Wohnsitz beibehalten wollt.
Auch hierzu gibt es eine gesetzliche Regelung im Melderechtsrahmengesetz:
§ 12: MEHRERE WOHNUNGEN Abs.1: Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen..., so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Der Einwohner hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung ...seine Hauptwohnung ist. Abs.2: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.... In Zweifelsfällen ist die vorwiegend genutzte Wohnung dort, wo der Lebensschwerpunkt des Einwohners liegt. Abs.3: Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
Übrigens: Wenn man in Ilmenau in eine andere Wohnung zieht, oder die Nebenwohnung in Ilmenau verlässt, dann muss man sich auch innerhalb einer Woche um- oder abmelden! Bitte nicht vergessen!
Entscheidend für die Wahl des Hauptwohnsitzes sind also nicht die Vor- oder Nachteile !
2. Welche Veränderungen gibt es, wenn ich mich mit Hauptwohnung anmelde? Hat der Wechsel Auswirkungen auf: |
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Übrigens: Wenn man in Ilmenau in eine andere Wohnung zieht, oder die Nebenwohnung in Ilmenau verlässt, dann muss man sich auch innerhalb einer Woche um- oder abmelden! Bitte nicht vergessen! |
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Weitere Informationen und Formulare (z.B. für An- und Abmeldung, Durchführungsbestimmungen zum Studentenzuschuss) gibt´s über die entsprechenden Links oder direkt bei den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes im Rathaus, Am Markt 7, 98693 Ilmenau, Telefon : 03677 / 600103. |
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Jetzt anmelden - denn Ilmenau ist nun auch deine Stadt !!!
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