Bild: Vorlesung

Infos zur Anmeldung

Schon in Ilmenau angemeldet und 80 € Studentenzuschuss kassiert?

Die Stadt Ilmenau begrüßt ihre neuen Einwohner, die Erstsemestler der Technischen Universität Ilmenau!


Ihr fragt Euch vielleicht:

"Warum soll ich mich denn anmelden?" oder
"Was verändert sich, wenn ich mich mit Hauptwohnsitz anmelde?".

Dazu hier eine kleine Hilfe!


1. Warum muss ich mich anmelden?

 

Die langjährigen Erfahrungen zeigen, dass es für viele Menschen eher eine Last ist, den "Behördenkram" zu erledigen. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben und muss deshalb gemacht werden. Da wir weder Verwarnungs- oder Bußgelder kassieren wollen, möchten wir vorsorglich darauf hinweisen: Wer in Ilmenau oder einem seiner Ortsteile wohnt, muss sich hier anmelden. Dies gilt auch dann, wenn ihr (nur) in einer WG oder einem Zimmer wohnt.

 

Die gesetzliche Regelung zur Anmeldung ist im Melderechtsrahmengesetz zu finden.

§ 11 ALLGEMEINE MELDEPFLICHT

Abs.1 Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Im Gesetz wird für die Anmeldung eine Frist von einer Woche gegeben, das Einwohnermeldeamt verlängert für alle Studenten diese Anmeldefrist auf 2 Monate! Schließlich wollen wir ja nicht überrannt werden! Beim Start ins Wintersemester kann man sich also bis zum 30.11. gebührenfrei anmelden, beim Sommersemester bis zum 31.5. des gleichen Jahres. Die Anmeldung kann auch über unsere Internetseite online vorgenommen werden! Anmeldungen nach diesem Tag können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden.

 

Zur Anmeldung sind Personalausweis oder Reisepass und der Mietvertrag erforderlich. Hier gebt ihr auch an, ob ihr euch mit Haupt- oder Nebenwohnung anmelden bzw. ob ihr euren bisherigen Wohnsitz beibehalten wollt.

 

Auch hierzu gibt es eine gesetzliche Regelung im Melderechtsrahmengesetz:

 

§ 12: MEHRERE WOHNUNGEN

Abs.1: Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen..., so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Der Einwohner hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung ...seine Hauptwohnung ist.

Abs.2: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.... In Zweifelsfällen ist die vorwiegend genutzte Wohnung dort, wo der Lebensschwerpunkt des Einwohners liegt.

Abs.3: Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.

 

Übrigens: Wenn man in Ilmenau in eine andere Wohnung zieht, oder die Nebenwohnung in Ilmenau verlässt, dann muss man sich auch innerhalb einer Woche um- oder abmelden! Bitte nicht vergessen!

 

Entscheidend für die Wahl des Hauptwohnsitzes sind also nicht die Vor- oder Nachteile !

 

2. Welche Veränderungen gibt es, wenn ich mich mit Hauptwohnung anmelde?

Hat der Wechsel Auswirkungen auf:

- den Anspruch auf 80,- € Studentenzuschuss

(bei der Anmeldung von 2000 Studenten zum 31.12. mit HW gibt es sogar 100,- € Studentenzuschuss !!! )

Ja, denn die Stadt Ilmenau bietet allen Studenten, die in Ilmenau studieren und am 31.12. ihren Hauptwohnsitz in Ilmenau haben, einen jährlichen Studentenzuschuss in Höhe von z.Zt. 80,- €.

Der Antrag auf Studentenzuschuss ist spätestens bis 31.12. über ein Onlineformular zu stellen.

Die Auszahlung des Studentenzuschusses erfolgt über die Stadt Ilmenau bis zum darauf folgenden 28.02..

- den Anspruch auf Zahlungen nach dem BAföG

Nein, aber der Wohnsitzwechsel muss dem BAföG-Amt mitgeteilt werden.

- den Anspruch auf Kindergeld?

Nein, der Anspruch auf Kindergeld entsteht unabhängig vom Wohnsitz.

- Kinderfreibeträge?

Nein, die Gewährung von Kinderfreibeträgen ist unabhängig vom Wohnsitz.

- das Baukindergeld, Eigenheimzulage und Wohnungsbauförderung?

Nein, man muss zu Hause einen Wohnsitz haben - es ist egal, ob Haupt- oder Nebenwohnung.

- Versicherungen ?

In der Regel bleiben volljährige, unverheiratete Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern, solange sie nicht wirtschaftlich selbständig sind. Der Versicherungsschutz endet bei Abschluss der Ausbildung / des Studiums. Auch in der Rechtsschutzversicherung sind Kinder bis 25 Jahren normalerweise kostenfrei mitversichert.

Es gibt Versicherungsverträge, bei denen der Versicherungsschutz an die Zugehörigkeit zum Haushalt der Eltern anknüpft. In diesen Fällen ist es ratsam, bei den Eltern einen Nebenwohnsitz zu belassen. Dieser garantiert die weitere Zugehörigkeit zum elterlichen Haushalt. Es empfiehlt sich, vor dem Wechsel des Hauptwohnsitzes die Versicherungsunterlagen genau anzuschauen oder eine Auskunft bei der Versicherungsgesellschaft einzuholen (gilt zum Beispiel für Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen).

- das eigene Auto?

Ja, denn seit dem 1. März 2007 muss ein Fahrzeug am Hauptwohnsitz zugelassen sein. Für bereits am Nebenwohnsitz zugelassene Fahrzeuge besteht Bestandsschutz.

- meine Fahrtkosten?

Nein, die Fahrtkosten zum Studienort können von den Eltern nicht steuerlich geltend gemacht werden, egal, wo sich die Hauptwohnung befindet. Die Eltern erhalten nur den Ausbildungsfreibetrag.

- das Wohngeld?

Ja, Studenten können bei Vorliegen der Voraussetzungen (dem Grunde nach darf kein BAföG zustehen) Wohngeld nur am Hauptwohnsitz beantragen.

- das Wahlrecht?

Ja, das Wahlrecht kann nur am Hauptwohnsitz ausgeübt werden. Dies gilt sowohl für das aktive als auch das passive Wahlrecht.

- den Pass oder Personalausweis?

Nein! Neue Dokumente benötigen Sie nur, wenn die Gültigkeit der alten abgelaufen ist. Diese bekommen Sie nur am Ort ihrer Hauptwohnung.

Wo muss ich welche Steuern bezahlen?

Ihre Einkommenssteuer (falls Sie überhaupt steuerpflichtiges Einkommen haben), wird Ihr Arbeitgeber bei dem Finanzamt entrichten, welches auf Ihrer Lohnsteuerkarte links oben vermerkt ist.

Die KFZ-Steuer zahlen Sie dort, wo das Auto zugelassen ist.

Übrigens: Wenn man in Ilmenau in eine andere Wohnung zieht, oder die Nebenwohnung in Ilmenau verlässt, dann muss man sich auch innerhalb einer Woche um- oder abmelden! Bitte nicht vergessen!

 

Weitere Informationen und Formulare (z.B. für An- und Abmeldung, Durchführungsbestimmungen zum Studentenzuschuss) gibt´s über die entsprechenden Links oder direkt bei den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes im Rathaus, Am Markt 7, 98693 Ilmenau, Telefon : 03677 / 600103.


ÖFFNUNGSZEITEN des Einwohnermeldeamtes und der Wohngeldstelle:

Montag
8:30 
- 12:30 Uhr
Dienstag 
13:00 
- 18:00 Uhr
Mittwoch 
8:30 
- 12:30 Uhr
Donnerstag
13:00 
- 18:00 Uhr
Freitag
8:30 
- 12:30 Uhr
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